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Aushilfe nach Rente

P
Perino
Nov 2016 bearbeitet

Hallo und guten Tag,

wie haben endlich einen Rentner der stets Unfrieden stiftete und für schlechtes Klima in der Abteilung sorgte, in Rente. Nun wurde ein Antrag gestellt ihn weiter als Aushilfe zu beschäftigen, was gibt es für Entsagungsgründe. Er kann halt gut mit der Geschäftsleitung, Spitzel .... Chef ich weiss was, etc. und daher wollen die unbedingt das er weiter kommt, was kann man zum Wohle der entspr. Abt. tun. Danke vorab. Perino 12

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

26.05.2012 um 11:55 Uhr

Ein Zustimmungsverweigerungsgrund wäre ja (§ 99 BetrVG):

die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, daß infolge der personellen Maßnahme im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer (...) sonstige Nachteile erleiden .

Es wäre streng genommen juristisch nicht unbedingt haltbar zu sagen: "Nachteile wegen des Wissens, dass der Betriebsfrieden gestört wird" (es könnten sich Kollegen ja bereits darüber beschwerd haben). Aber keine Zustimmung führt nun mal zur Zustimmungsersetzung. Und ob der AG wegen des Aushilfsrentners zum Arbeitsgericht gehen wird ..... ?

Man kann es sich ja noch bis zur Gerichtstür anders überlegt haben......

Die Frage ist nur ... ist der Leidensdruck wirklich so groß, dass der Aufwand gerechtfertigt ist? Kann der Kollege nicht vielleicht auch anders im Betrieb tätig werden? Offene Worte mit dem AG wären angezeigt.

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