Wirkliche Verhinderung - Nachladen
Hallo,
Im BR melden sich Mitglieder ab mit Gründen wie:
- Sohn der Freundin brine ich zum Arzt, Vorsorge (nicht akut erkrankt, kein Sorgerecht) -Mama ist alt und krank, muss sie zum Arzt bringen
- Essen nehme ich mit von Kantine in mein Büro, komme danach nicht wieder
- habe freien Tag da 4-Schicht, gehe mit Frau zum Brunch, komme nicht zur Sitzung
- fahre in Pause nach Hause und komme danach nicht mehr zur Sitzung zurück, mache Feierabend oder gehe ins Büro an die Arbeit -steht nicht viel und wichtiges auf Tagesordnung, da genieße ich freien Tag (Kontischicht) Etc etc
Da darf doch niemand nachgeladen werden.... oder?
Verhindert ist man doch nur durch eigene Krankheit, Urlaub etc.......
Community-Antworten (3)
27.04.2022 um 10:18 Uhr
es gibt schon mehr als Krankheit und Urlaub. Wenn ich meine alte Mama zum Arzt bringen muss, dann sehe ich das schon als Verhinderung. Viel Arbeit hat das LAG Hamm auch als Vehinderungsgrund anerkannt, aber da gibt es durchaus sehr unterschiedliche Meinungen zu. Der rest naja, kann oder kann nicht sein
27.04.2022 um 10:33 Uhr
- Freischicht ist per Definition kein Verhinderungsgrund
- Steht nix wichtiges auf TO ist 1. kein Verhinderungsgrund und 2. ein Verstoß gegen die BR-Amtspflicht
- Krankenhausfahrt, Mama krank - da muss der Kollege entweder Urlaub nehmen oder §616 ziehen, dann wäre er verhindert
- die ganzen Bürobeispiele würden so wie geschildert keine Verhinderungsgrund darstellen, weil das BRM schlicht keine Lust hat - schon eher eine Verstoß gegen die BR-Pflichten
- Arbeiten ist nur dann ein Verhinderungsgrund, wenn diese unaufschiebbar sind und der BRM diese unbedingt selber durchführen muss. Die Beurteilung obliegt dem BRM selbst, der BRV überprüft die Angabe nur wenn er den begründeten Verdacht hat, das kein Verhinderungsfall vorliegt (in den o.g. Beispiel ist das ja offentsichtlich)
27.04.2022 um 10:37 Uhr
Ist das der in diesem Jahr neu gewählte BR? Das fängt ja gut an! da besteht dringender Schulungsbedarf. Und wenn es alte Hasen sind, sollten die auch dringend mal wieder ihr Wissen auffrischen.
Verwandte Themen
Nachladen bei Abwesenheit - privat und betrieblich
ÄlterServus, bei und wird es gehandhabt, dass wie folgt nachgeladen/ nicht nachgeladen werden darf: betrieblich nicht abkömmlich 》 nicht nachladen Urlaub, Seminar etc. 》 nachladen Jetzt mache ich
Frauenquote auch bei nicht tatsächlicher oder rechtlicher Verhinderung?
ÄlterHallo Kollegen, folgender Sachverhalt sorgt für Unsicherheit bei uns im Betriebsrat: Wir sind ein 15-köpfiges Gremium (aus Listenwahl hervorgegangen), darunter 5 Frauen als Minderheitengeschlecht. W
Zeitweilige Verhinderung - Elternzeit
ÄlterFrage zu zeitweilige Verhinderung? Elternzeit gilt ja als sogenannte zeitweilige Verhinderung??? (in § 24 Abs. 22 wird als zeitweilige, Verhinderung z.B. Langzeiterkrankung, Kuraufenthalt usw. besc
Ersatzmitglied im Krankenhaus nachladen
ÄlterHallo zusammen mein erster Beitrag in diesem Forum. Mich würde interessieren, ob es Rechtssprechungen zum Nachladen von Ersatzmitgliedern im Krankenhaus gibt. Bei meiner Recherche bin ich nicht fün
Nachladung von Ersatzmitgliedern?
ÄlterHallo, wir haben im BR eine Diskussion über das Nachladen von Ersatzmitgliedern. Bisher haben wir bei Krankheit und Urlaub nachgeladen, konnte ein Mitglied wegen Verhinderung durch die Arbeit nicht k