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Gehörschutz zuzahlungspflichtig

H
hanneseins
Mrz 2020 bearbeitet

Hallo,

bei uns in der Firma werden drei verschiedene Gehörschutz Varianten angeboten. Bei der Maßanfertigung möchte der Arbeitgeber eine Zuzahlung. Die beiden anderen Varianten sind kostenlos.

Darf der Arbeitgeber bei der Schutzausrüstung eine Zuzahlung verlangen ?

Mfg

1.29503

Community-Antworten (3)

B
BRMetall

23.05.2012 um 22:08 Uhr

Die NOTWENDIGE Schutzausrüstung muss der AG zahlen.

Will man etwas besonderes/extra muss man slebt dazu beitragen. Wenn also die kostenfreie die gesetzl. Anforderungen erfüllt hat der AG recht.

G
gironimo

23.05.2012 um 22:16 Uhr

Allerdings, wenn der Standardschutz zwickt und rote Ohren verursacht und nur die Maßanfertigung ohne Probleme nutzbar ist, hat der AG auch die zu zahlen. Was nutzt eine Schutzvorkehrung, die anderweitige Beeinträchtigungen hervorruft?

L
Laffo

24.05.2012 um 10:19 Uhr

@hanneseins

es geht hier wohl um angepassten Ohrschutz, ähnlich Knopf im Ohr. Dabei wird ein Ohrabdruck mittels Silikonschaum genommen & aus diesem der individuelle Ohrschutz angefertigt. In diesen kann man noch Durchlasssysteme für Frequenzen, welche z.B. eine Unterhaltung mittels Telefon ermöglichen integrieren.In unserer Firma wird dieser durch fast alle Mitarbeiter/innen genutzt. Allerdings muss man bei einem Unkostenfaktor von ca. 80€ 15 € als Selbstkostenbeitrag zusteuern. Laut BG sind die ebenfalls vorhandenen MickyMäuse & Schaumstoffstöpsel ausreichend...

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