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Erschwerniszuschläge / nicht tarifgebunden

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Dirk
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, wir sind auf der Suche nach Möglichkeiten, den AG zu Verhandlungen zu weiteren Erschwerniszuschlägen zu bewegen. Wir sind ein Betrieb der Metallind., nicht tarifgebunden. Im Bereich der Gießerei/Schmelzerei gibt es Hitzezuschläge (z.B. auch für die Instandh., wenn die dort arbeiten) - aber wir haben auch Lärmarbeitsplätze (Tragen von Gehörschutz), Staubbelastete Arbeitsplätze (Schutzmasken) und Arbeitsplätze mit gesundheitsgefährdenden Stoffen (Schutzanzüge), für die es keine Zulagen gibt. Was kann hier der BR tun? Zieht der Gleichbehandlungsgrundsatz (Hitzezuschläge werden ja gezahlt)? Danke für Eure Antworten Dirk

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Community-Antworten (3)

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Rollie

10.08.2006 um 11:02 Uhr

Könnte hier ggf. der Tarifvorbehalt §77 greifen ?

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Dirk

10.08.2006 um 11:05 Uhr

@Rollie ja, das denke ich - die Frage ist, kann der BR trotzdem was tun? Wie müßten wir vorgehen?

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pit47

10.08.2006 um 11:31 Uhr

Hallo Dirk, wenn kein Tarifvertrag besteht, sind diese Zuschläge freiwillige Leistungen des AG, der BR kann aber nach § 87 Abs. 10 (Däubler Rn 261) keine freiwillige Leistungen des AG erzwingen.

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