Erstellt am 23.05.2012 um 18:55 Uhr von ohnewissen
Die Frage meinst Du nicht ernst oder?
Wie lange existiert euer BR?
Wie will der AG den "Mehrbedarf" begründen, wenn er im nächsten Moment darlegt, dass er zuviel Leute hat?
(Es ist mit schon klar, dass der Vollzeitantrag wahrscheinlich von der Kollegin kam)
Wenn der Bedarf an Personal da ist, versucht doch die anderen gefährdeten Kollegen halbtags unterzubringen.
Oder will der AG damit erreichen das die Kollegin auf einem Vollzeitplatz ebenfalls gekündigt werden kann.
Kurz: Es ist kein Bedarf für eine Vollzeitstelle da.
Erstellt am 23.05.2012 um 20:38 Uhr von gironimo
> Es ist kein Bedarf für eine Vollzeitstelle da <
Wie ist Deine Antwort zu verstehen >ohnewissen< Was soll der BR denn nun tun?
Ich kann im Moment nicht erkennen, das die Aufstockung von Teil- auf Vollzeit tatsächlich eine Auswirkung auf die geplanten K. haben kann (viel zu wenig Informationen).
Der BR hat natürlich - angesichts anstehender Kündigungen - schon die Möglichkeit nach § 99 Abs 2 Nr 3 oder 4 BetrVG die Zustimmung zu verweigern. Ob's Sinn macht -?-
Erstellt am 23.05.2012 um 22:00 Uhr von Globus
hmm ist spät... betriebsbedingte kündigungen - hmmm und Teilzeit soll vollzeit werden... hmmm mein Gefühl sagt mir, dass vermutlich keine kein sozialauswahl gemacht wurde, mien gefühl sagt mir, dass die zu kündigenden nicht mal weiter geschult werden sollen - hmmmm mein Gefühl sagt mir, hier stimmt was nicht
Naxhtrag weil noch was vergessen:
Hmmmm Ist bei der Aufstockung nicht auch noch was mit dem 99er? Ok, das wurde angedeutet hier - aber echt mit aller konsequenz?
Erstellt am 23.05.2012 um 22:08 Uhr von DrUmnadrochit
Gefühle kann man im Bett haben, in der BR-Arbeit sind Fakten gefragt.
Personalabbau und Aufstockung können miteinander unverträglich sein, müssen es aber nicht. So kann es z.B. wenn es dem Unternehmen schlecht geht z.B. notwendig sein, Kündigungen in einem Produktionsbereich auszusprechen, der Rote Zahlen schreibt und gleichzeitig die Teilzeitstelle in der Debitorenbuchhaltung auf Vollzeit zu wandeln damit die Außenstände schneller eingetrieben werden.
Was macht also der BR? Er fordert Informationen an! Er lässt sich die Auswirkungen der Arbeitszeitverlängerung erläutern und fragt auch, wie das mit dem geplanten Personalabbau zu vereinbaren ist. Ferner protokolliert er alles das, was ihm der Arbeitgeber mitteilt und lässt ihm hernach diesen Teil des Protokolls zukommen. Wenn der Arbeitgeber die personelle Einzelmaßnahme jetzt einreicht, wird er den BR nicht auf den 3ßsten Mai vertrösten können.