Erstellt am 23.05.2012 um 13:11 Uhr von Ottototo
Was war Inhalt und Zweck der Bewertung? War sie Personenbezogen?
Erstellt am 23.05.2012 um 13:59 Uhr von twisty
Hallo,
Inhalt war über Stärken, Schwächen, Mankos der Person und damit auch pb. Zweck war eine Verkaufsschulung. Es war aber weder vorher noch während der Schulung bekannt, dass solche Bewertungen stattfinden, geschweige denn weiter gehen würden.
Grüße
Erstellt am 23.05.2012 um 18:22 Uhr von Betsy
Wenn da nicht mal der BR im Vorfeld gepennt hat.
Erstellt am 24.05.2012 um 09:00 Uhr von twisty
Danke erst einmal für die schnellen Antworten.
@ Betsy
Der Betriebsrat hatte davon keine Kenntnis. Deshalb auch vorab die Frage bezüglich der rechtlichen Seite. Dabei sehe ich auch den direkten Bezug zu § 98 Abs. 3. BetrVG (Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahmen, AG zahlt). Finde aber nichts bezüglich Bewertung.
Grüße
Erstellt am 24.05.2012 um 09:26 Uhr von blackjack
twisty,
lese mal die Kommentare zu § 94 Abs. 2 2. Halbs. BetrVG.