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Betriebsbegehungen

B
Beärle
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Kolleginen und Kollegen,

unsere AL und GL haben sich heute wieder eine Nettigkeit einfallen lassen.

In Zukunft sollen die Mitarbeiter die mich, freigestellte BRV ( 100%), bei meinen Betriebsbegehungen zu Themen der Betriebsratsarbeit befragen Ihre Auftragskarten abstempeln damit die Zeit des Gesprächs (angeblich mehere Stunden pro. Mitarbeiter) nicht als unproduktive Zeit erscheint. Fällt dies nicht unter die Ordnung und das Verhalten der MA im Betrieb und unterliegt dies der MB?? Und welche netten Vorschläge würdet Ihr, an meiner Stelle , dem AG zur Umsetzung unterbreiten??

Vielen Dank für Euere Antworten!! Gruß Beärle

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Community-Antworten (7)

G
gironimo

23.05.2012 um 00:00 Uhr

Jeder Mitarbeiter hat das Recht, den BR während der Arbeitszeit aufzusuchen oder anzusprechen. Da die Auftragskarten auf jedem Fall eine technische Einrichtung sind, die das Verhalten- und die Leistung der MA kontrolliert, hat der BR natürlich mitzubestimmen (§87 Abs 1 Nr.6 BetrVG).

Habt Ihr das System überhaupt mitbestimmend begleitet?

B
Betsy

23.05.2012 um 00:03 Uhr

Ich mache mir schon den ganzen Abend Gedanken über diese Frage. Schön das du den Anfang machst:)

Was mich irritiert, darf der Betriebsrat bei solch einer Begehung den Betriebsablauf stören?

K
Kulum

23.05.2012 um 07:42 Uhr

Betsy

Das wird er in vielen Betrieben zwangsläufig. Überall, wo nach Maschinentakt oder im Akkord gearbeitet wird "stört" jedes - oder wenigstens fast jedes - Gespräch den Betriebsablauf. Das bedeutet ja nicht, dass in solchen Betrieben der BR nicht während der Arbeitszeit mit den Mitarbeitern reden darf. Ich weiß zwar nicht wie es bei Beärle aussieht, aber solche Gespräche dauern ja in der Regel nicht ne halbe Stunde oder länger. Allerdings würde ich das so grundsätzlich nicht regeln wollen. Der MA muss schon selber entscheiden können, ob er seine Verteilzeit "opfert", oder ob das Gespräch vermutlich doch länger dauert und er lieber abstempelt. Je nachdem wie die GL so drauf ist. Ich kann mir schon vorstellen, dass der eine oder andere Vorgesetzte sich zu Kollegen gesellt und da nachhakt, was Kollege Meyer denn letzten Monat 7x für je 10 Minuten mit dem BR zu besprechen hatte und ob das nich auch nach der Arbeit geht.

B
Beärle

23.05.2012 um 21:32 Uhr

Also unsere Zeiterfassung besteht schon seit Tagen vor Gründung des Betriebsrat.

Der neuste Einfall beruht sicherlich auf der Tatsache dass ich erst seit Februar freigestellt bin und dass natürlich bei vielen Falken( AL) und unsere GL ein Dorn im Auge ist.

Die Gespräche die ich bei der Betriebsbegehung führe dauern in der Regel maximal ein paar Minuten also ein Hallo wie Gehts was macht die Arbeit etc. Bei Größeren Problemen besucht mich der MA sowieso in meinem Büro. Vielleicht könnte ich denen Ja den Vorschlag unterbreiten dass ich ein portables Zeiterfassungsgerät mitnehme wo Mann/Frau bei Bedarf ausstempeln kann. Natürlich alles in einer BV geregelt.

Vielen Dank für euere Antworten

Gruß Beärle

P
Petrus

24.05.2012 um 19:35 Uhr

Also unsere Zeiterfassung besteht schon seit Tagen vor Gründung des Betriebsrat.

Was den BR nicht daran hindert, eine entsprechende BV über die Anwendung des Zeiterfassungssystems zu verhandeln.

Vorschlag unterbreiten dass ich ein portables Zeiterfassungsgerät

Soetwas könnte in der BV stehen...

bei Bedarf ausstempeln

... das allerdings nicht, da gesetzeswidrig (siehe §39.3 - "sonstige Inanspruchnahme"). Natürlich könnte man "umstempeln" vereinbaren, so dass die unproduktive Zeit nicht mehr auf einen bestimmten Auftrag gebucht wird, sondern z.B. auf eine Kostenstelle "sonstige zu vergütende Tätigkeiten". Was mich auf die Frage bringt: Wie werden bei Euch die Zeiten für Arbeitsschutzbelehrungen, Besuche beim Betriebsarzt, Betriebsversammlungen, Arbeitgeber-Meetings, etc. "verbucht"?

B
Betsy

24.05.2012 um 20:01 Uhr

Vielleicht sollte man als BR auch mal bei Bedarf die Begehungszeiten reduzieren und die Studienzeiten maximieren?!?

K
Kulum

25.05.2012 um 10:17 Uhr

Vielleicht. Aber wer, womit, wieviel Zeit verbringt würde ich keinem BRM, erst recht keinem freigestellten BRM vorschreiben oder auch nur empfehlen wollen. Der eine ist lieber "volksnah" und löst die Probleme der Kollegen vor Ort, der nächste kann BetrVG, BGB, ArbZG etc inkl aktueller Urteile im Schlaf vorbeten. Jeder wie er mag

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