Betriebsrundgänge / Objektbesichtigungen
Betriebsrundgänge: Habe folgendes nach Googlesuche gefunden: Betriebsratsmitglieder können Beschäftigte unmittelbar oder im Rahmen von Rundgängen bzw. Betriebsbegehungen am Arbeitsplatz zu Gesprächen aufsuchen, um sie (z.B. über eine neue Betriebsvereinbarung, Ergebnisse von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber) zu informieren oder zu befragen. Dem BR ist Zugang zu allen Arbeitsplätzen zu gewähren.
Frage an Euch: Kann das jedes BR-Mitglied in eigenme Ermessen durchführen?
Hintergrund der Frage: Unser BR-Vorsitzender kommt seinen Aufgaben nicht nach und hat für solche Aufgaben nie Zeit. Eine Abwahl würde nichts bringen, weil seine "Fraktion" 4 Stimmen bei einem 7er Gremium hat.
Community-Antworten (1)
04.03.2017 um 06:37 Uhr
Im Grunde hast du dir das schon selber beantwortet. "Betriebsratsmitglieder können Beschäftigte unmittelbar oder im Rahmen von Rundgängen bzw."
Da steht "Betriebsratsmitglieder" und nicht Vorsitzender.