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Freigestellte BRV schwanger

B
BRHamburg
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

ich hab da mal eine Frage: Und zwar ist es so, dass ich die BRV unseres Gremiums bin, zudem bin ich zu 65% freigestellt (die restlichen 35% arbeite ich als Erzieherin in einer Kita).

Wie bereits in der Überschrift zu lesen bin ich schwanger. Dies heißt, dass ich sobald ich nöchste Woche meinen Mutterpass in den Händen halte ich für die Arbeit in der Kita ein generelles Beschäftigungsverbot erhalten werde. Was passiert mit den Stunden, die ich für den BR freigestellt bin?

Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen, dass ich nun zu 100% freigestellt BR-Tätigkeit ausübe? Oder bleibt es bei meinen 65%???

Unser Betriebsrarzt hat mir schon gesagt, dass er für meine Bürotätigkeit keinerlei Bedenken hat. ich darf evtl nicht in die Kitas, um Begehungen durchzuführen...

Freue mich auf eure Antworten.

Sonnige Grüße aus Hamburg

2.540020

Community-Antworten (20)

P
Petrus

22.05.2012 um 13:59 Uhr

  1. Glückwunsch!
  2. Der Betriebsarzt hat doch schon den richtigen Hinweis gegeben: Büroarbeit außerhalb der KiTa.
  3. "verlangen, dass ich nun zu 100% freigestellt BR-Tätigkeit ausübe" klingt ja wie Strafe. Wirst Du zur BR-Arbeit/BR-Freistellung gezwungen? Die meisten ArbGeb wollen ja eher das Gegenteil erreichen...
K
Kulum

22.05.2012 um 14:09 Uhr

zu 1) schließe mich an zu 3) Ich nehme an, die Frage zielt in die Richtung ob du die 35% jetzt Freizeit hast oder der Chef von dir verlangen kann, dass du deine ArbZ dann wenigstens im BR-Büro verbringst - womit auch immer?

B
BRHamburg

22.05.2012 um 14:15 Uhr

zu 1. Danke :)

zu 3. @ petrus: Nein, natürlich werde ich nicht dazu gezwungen. zu 3. @ Kulum: Richtig! Genau das wollte ich wissen.

Beste Grüße

B
blackjack

22.05.2012 um 14:19 Uhr

ja, er kann Dir eine andere Beschäftigung zuweisen. Kein frei.

B
BRHamburg

22.05.2012 um 14:26 Uhr

@ blackjack: Da bin ich gespannt, denn das generelle Beschäftigungsverbot gilt für alle Erzieherinnen, da er uns keine anderen Arbeitsplätze zuweisen kann. Deswegen die Frage nach der 100%igen Freistellung...

B
blackjack

22.05.2012 um 14:36 Uhr

BrHamburg, 100% BR-Tätigkeit.

K
Kulum

22.05.2012 um 15:41 Uhr

Sehe ich nicht so. BR Arbeit kann niemals angewiesen werden. Einzige Ausnahme, der AG kann verlangen, dass eine Sitzung einberufen wird. Aber wann und wo die stattfindet dann auch schon wieder nicht mehr. Des Weiteren muss über die Freistellung ein Beschluss gefasst werden. Was wenn der BR (so denn eine komplette Freistellung her soll) gar nicht möchte das dies nur ein einzelnes BR macht ist? Dann ist mit anweisen auch nicht mehr viel. IMHO die 35% die du momentan arbeitest - Beschäftigungsverbot, aber wenn du möchtest kannst du BR-Arbeit machen.

blackjack

Wenn ich deiner Argumentation folge müsste ja jedes weibliche BRM grundsätzlich bei Beschäftigungsverbot BR-Arbeit machen. Ob die Freistellung ihren Grund in §§ 37 oder 38 findet, ist ja erstmal unerheblich.

B
Betriebsrätin

22.05.2012 um 15:51 Uhr

Im Gegenteil, der BR könnte nun die Freistellung ganz neu verteilen, also auf andere BRM und die BRV (muss ja nicht zwangsweise freigestellt sein, es gibt viele Br welche es bewusst nicht so machen) nimmt ihre Aufgaben im Rahmen der Bedarfsfreistellung § 37 (3) wahr. Hat der AG dann keine Tätigkeiten welche sie im Rahmen des Beschäftigungsverbotes wahrnehmen kann, arbeitet sie halt gar nicht mehr und erhält Mutterschutzlohn.

http://www.das-rechtsportal.de/recht/verbraucherinfo/2009/20090903_krank_schwangerschaft.htm

B
blackjack

22.05.2012 um 15:52 Uhr

das wollte ich damit nicht zum Ausdruck bringen. Als AG würde mir schon einiges einfallen. Die gewünschte Freizeit würde ich verhindern.

B
BRHamburg

22.05.2012 um 16:42 Uhr

Ach, wenn es nach meinem Arbeitgeber ginge, dann wäre er froh, wenn ich daheim bliebe. Unserem Gremium steht durch Kündigung eines BRM die Neuwahl bevor. Zudem (ok, das weiß er noch nicht) wollen zwei BRM nicht wieder kandidieren, so dass ab Sepember nur noch zwei von ursprünglich fünf BRM noch auf der Matte stehen. Müsste ich ganz daheim bleiben - und jetzt bitte nicht falsch verstehen - würde der BR auf ziemlich wackeligen Füßen stehen.

Ich möchte weiter arbeiten. Schwangerschaft ist schließlich keine Krankheit. Nur, wenn ich als Erzieherin schon das "Geschenk" des Beschäftigungsverbots erhalte, dann ist es doch verständlich, dass auch ich meinen Nutzen davon genießen möchte, oder? Von daher wären das Beschäftigungsverbot mit 65% Ausübung des Ehrenamtes als freigestellte BRV schon toll.

@ Kulum: Danke, das habe ich nämlich auch so gesehen.

@ Betriebsrätin: Für die 35% Kita erhalte ich auf jeden fall ein Beschäftigungsverbot.

@ blackjack: Wie bereits oben geschrieben. Mein AG wäre froh, wenn er die kommenden Verhandlungen etc nicht mit mir führen müsste... der sucht mir mit Sicherheit keine neuen Arbeiten, damit ich ihm erhalten bleibe. Der sucht eher nach Möglichkeiten, damit er mir meine Tätigkeit im BR "verbieten" kann

D
DocPille

22.05.2012 um 16:54 Uhr

5 BRM , und 65% freigestellt??

Wie das

B
BRHamburg

22.05.2012 um 17:00 Uhr

@ docpille: In unserem Unternehmen sind 265 Menschen beschäftigt. Wir haben also per Gesetz Anspruch auf eine volle Freistellung nach § 38 BetrVG. Diese Freistellung habe ich mir mit meiner Stellvertretung geteilt und ebendiese geht zum 31.05.

Wir müssten eigentlich 9 BRM sein. Da wir jedoch der erste BR sind und unsere Kolleginnen und Kollegen bis dato noch sehr zurück haltend waren, sind wir nicht auf die Zahl gekommen. Zur Zeit läuft es ganz gut, so dass ich große Hoffnungen hege, dass wir es diesmal auf die 9 BRM schaffen

D
DocPille

22.05.2012 um 17:29 Uhr

na dann mal viel glück

wenn alles gut läuft , bin ich anfang september mit 4 meiner Kollegen in Hamburg auf seminar.

D
DrUmnadrochit

22.05.2012 um 18:49 Uhr

"Im Gegenteil, der BR könnte nun die Freistellung ganz neu verteilen, also auf andere BRM "

Das könnte ein Eigentor mit Anlauf werden!

B
Betsy

22.05.2012 um 19:53 Uhr

Erstaunlich das ein Arbeitgeber so überaus großzügig mit Berufsverboten um sich schmeißt.

http://www.lvkita.de/media/files/Tacheles/Beschaeftigungsverbot_schwangere_Erzieh.pdf

K
Kölner

22.05.2012 um 20:42 Uhr

@BrHamburg Im Zweifel: Dann bekämst Du (wenn ich AG wäre) in das BR-Büro einen Laptop gestellt und würdest dann viele Entwicklungsberichte schreiben... ...wenn nicht im BR-Büro, dann nach Hause

L
Lotte

23.05.2012 um 01:07 Uhr

BrHamburg, es mutet mir ein wenig komisch an, wenn Du vom "Geschenk des Beschäftigungsverbots" schreibst. Mit der BR Arbeit ist es so, dass Du das machen musst, was notwendig ist. Sollte das Deine arbeitsvertragliche Leistung in Anspruch nehmen und keine Bedenken des Arztes hinsichtlich dieser Tätigkeit bestehen, dann ist das so.

K
Kulum

23.05.2012 um 07:23 Uhr

Kölner

Entwicklungsberichte? Dann aus der Erinnerung heraus oder aus angefertigten Aufzeichnungen? Wenns Spaß macht, warum nicht. Was wenn BrHamburg nun einfällt 35% mehr BR Arbeit zu machen? Auch blöd für den AG.

Betsy

Nur zum Verständnis, nicht der AG schmeißt mit Beschäftigungsverboten um sich, das macht dann schon der Arzt.

"Nach Auffassung des Bischöflichen Ordinariats – Personalamt – ist es möglich, dass ein Arbeitgeber bei Vorliegen der Voraussetzungen für ein Tätigkeitsverbot bei einer Erzieherin, diese durchaus mit einer anderen zumutbaren Tätigkeit weiterbeschäftigen kann, bei der kein Infektionsrisiko besteht."

Naja, evtl. ist ja auch der Lärmpegel zu hoch? Des Weiteren muss die zumutbare Tätigkeit ja auch noch mit dem bestehenden AV vereinbar sein. Da scheinen die katholischen Freunde nicht ganz zuende gedacht zu haben.

B
Betsy

23.05.2012 um 09:36 Uhr

Kulum, ich denke nicht, dass es sich hier um ein individuelles Beschäftigungsverbot handelt, sondern um ein generelles, welches wegen eventuelle Möglicher Infektionskrankheiten ausgesprochen wird.

B
BRHamburg

23.05.2012 um 14:19 Uhr

@ Betsy: In dem Fall erweist sich unser AG tatsächlich als großzügig, wenn auch nicht ganz ohne Eigennutzen. Der AG hat mit dem Betriebsarzt abgesprochen, dass jede Erzieherin (alos unabhängig von ihrem Arbeitsbereich) ab Bestätigung der Schwangerschaft von ihrer Arbeit freigestellt wird (generelles Beschäftigungsverbot). Dies hat nicht nur mit der möglichen Infektionsgefahr zu tun, sondern auch den Gefahren, dass ein Kind einem versehentlich in den Bauch tritt, man ausrutscht oder doch regelmäßig zu schwer hebt oder Kinder trägt. Desweiteren und das ist der Nutzen des AG daraus: Die Schwangere erhält ihren vollen Bezüge, der AG bekommt dieses geld zurück erstattet, weil er der Schwangeren ja keinerlei andere Arbeit anbieten kann. dadurch kann er direkt eine vetretungskraft einstellen und gibt kein zusätzliches geld aus. Dies hat den Vorteil, dass die betroffene Kollegin der Schwangeren schnellstmöglichst einen Ersatz bekommt. In den Kitas wird eh mit relativ wenig Personal gearbeitet, wenn dann die Schwangere ab und zu ausfällt, weil es ihr nicht gut geht, dann müsste die Kollegin allein arbeiten...

@ Kölner: Wie soll ich denn Entwicklungsberichte schreiben? Über Kinder, die ich nicht sehe? Der AG ist froh, wenn die Schwangeren aus dem Verkeher gezogen wurden (siehe oben)

@ Lotte: Ich mache die BR-Arbeit sehr gern und habe bislang immer so viel Zeit dafür verwendet, wie es notwendig war. Dis würde ich auch weiterhin tun. Ich kann mir gut vorstellen, dass es viele Frauen gibt, die sich nichts Schlimmeres vorstellen können, als während ihrer Schwangerschaft nicht mehr arbeiten gehen zu dürfen, aber ich wäre sehr froh, wenn ich die 35% der Kita-zeit für andere Dinge verwenden könnte. ich habe neben dem Beruf auch noch Mann, (Stief-) Tochter, haushalt etc und da käme mir die zeit sehr gelegen. Übte ich einen anderen Beruf ausüben, dann stellte ich mir die Frage ja nun auch nicht, aber ich bin nun mal Erzieherin. Meine anderen schwangeren Kolleginnen sind Vollzeit daheim. Das müsste ich persönlich auch nicht haben...

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