Klar, selbst wenn er kein tibetischer Hindu aus Mekka ist
Erstellt am 21.05.2012 um 20:09 Uhr von Kölner
@kenguru
Nicht in jedem Fall...
Erstellt am 21.05.2012 um 22:22 Uhr von DrUmnadrochit
Auch im österreichischen Arbeitsverfassungsgesetz ist das Wahlrecht nicht von der Staatsangehörigkeit abhängig.
Erstellt am 21.05.2012 um 22:54 Uhr von Kölner
@Dr...
Er könnte vll. aktives Wahlrecht haben, ohne das das passive erlangt zu haben...
Erstellt am 21.05.2012 um 23:06 Uhr von Bilanz
Ach Kölli,
du meinst fals er noch keine 18 ist? Oder noch nicht lange genug im Betrieb? Sind wir heute wieder spitzfindig. Abgesehen davon ist die Frage völlig daneben!
Erstellt am 21.05.2012 um 23:07 Uhr von DrUmnadrochit
Ich kann im Arbeitsverfassungsgesetz keinen Passus finden dass das passive Wahlrecht von der Staatsangehörigkeit abhängig wäre.
Erstellt am 21.05.2012 um 23:09 Uhr von DrUmnadrochit
"Abgesehen davon ist die Frage völlig daneben!"
Wieso? Wäre die Frage legitim wenn es um einen Deutschen anstelle des Türken ginge?