Betriebsrat
hallo, brauch mal wieder einen tipp. In unseren Arbeitsverträgen soll einiges zum Vorteil des Arbeitnehmers geändert werden. Unser Verein hat sich in kleine GmbH gespalten. Wir haben lange an dem alten Av festgehalten, da steht aber so viel drin, was die bisherigen anderen Abteilungen betraf und einfach für uns null und nichtig ist. Es gibt schon zu einigen Punkten Zusatzvereinbarungen. Gibt es denn Möglichkeiten Arbeitsverträge zu ändern ohne diesen zu kündigen sonder nur überzuleiten zu einem anderen? Unser AG ist sehr entgegenkommend bloß zuviel Zusatzvereinbarungen ist nicht halbes und nichts ganzes. Kennt jemand ne Möglichkeit? Danke hellla
Community-Antworten (2)
20.05.2012 um 19:48 Uhr
Verträge können geändert werden, wenn beide Vertragsparteien damit einverstanden sind - sonst nur mit Änderungskündigung.
Arbeitsverträge sind Individualrecht und daher nix für den BR. Wenn Ihr aber im Zuge der vertrauensvollen Zusammenarbeit schon miteinander redet, könntet Ihr doch vorschlagen, die neuen Verträge in den Punkten, die für Euch weiterhin relevant sind, den 1: 1 zu übernehmen und die anderen Punkte einfach weg zu lassen.
Wenn der AG natürlich die Gelegenheit nutzen will, um einige unliebsamen Änderungen vorzunehmen, laßt es lieber bei den alten Verträgen.
20.05.2012 um 19:52 Uhr
@hella Und warum will man die alten AV beenden/neu machen? Da jeder AV im Laufe seiner Lebensdauer tausend Änderungen erfährt, ist dieser doch überhaupt nicht aussagekräftig. Ich würde mich als AN herzlich bedanken, wenn der AG mal eben einen neuen AV vorlegt, den ich dann unterschreiben soll. Es macht im Gegenteil sogar großen Sinn, den alten AV zu behalten, wenn man übergeleitet wurde in einen gGmbH...
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