Erstellt am 18.05.2012 um 17:42 Uhr von Paddy
Wenn es genügend Nachrücker gibt und das Gremium noch intakt ist sehe ich dazu keine Veranlassung.
Erstellt am 18.05.2012 um 17:49 Uhr von Laffo
Die zuvertretenden AN sollten schon wissen, welche BRM ihre Interesse gegenüber dem AG vertreten...
Erstellt am 18.05.2012 um 18:04 Uhr von ehrtbbeehre
es gibt einen nachrücker.
Erstellt am 18.05.2012 um 18:29 Uhr von Laffo
@ehrtbbeehre
1en Nachrücker bei 3 ausgestiegenen BRM...is nen bißchen wenig!
Sieht wohl eher nach § 13 Abs.2 S.2 BetrVG aus-> Neuwahl!
Erstellt am 18.05.2012 um 18:46 Uhr von Betsy
Paddy,
Es wäre doch nett wenn die MA wissen wer sie im BR vertritt.
Erstellt am 18.05.2012 um 18:59 Uhr von Lotte
ehrtbbeere,
klingt nach Stress im BR?
Erstellt am 18.05.2012 um 19:05 Uhr von BRMetall
Da ja wohl bei euch nun Neuwahlen stattfinden MÜSSEN, da die notwenige Anzahl von 7 BRM nicht mehr gegeben ist, können/ sollten die AN das Verhalten der verbliebenen BRM betreffend Info der Koll/ der AN bei der Neuwahl berücksichtigen.
Erstellt am 18.05.2012 um 20:15 Uhr von Betsy
Lotte, Paddy war nicht der Fragesteller!
Erstellt am 18.05.2012 um 22:47 Uhr von fasssungslos
Betsy, was bist Du hier? Der Forumslektor?
Erstellt am 19.05.2012 um 08:06 Uhr von Lotte
Betsy,
stimmt, hab mich vertan und es korrigiert. ;-)
Erstellt am 19.05.2012 um 09:14 Uhr von Annaconda
Für mich ist da der BR in der Pflicht.
Erstellt am 19.05.2012 um 09:16 Uhr von gironimo
Wie hier schon gesagt wurde: Es gibt nur noch 5 BRM von 7 erforderlichen. Damit muss der BR einen Wahlvorstand bestellen. Und darüber muss dann auch informiert werden
(§ 13 BetrVG)
Erstellt am 19.05.2012 um 09:55 Uhr von Annaconda
Jajaja, ist klar. Trotz dieser Tatsache sollte für den neuen BR ein Umdenken stattfinden.