Schwerbehinderte Versammlung
Ich als Doppelmandatträger ( Betriebsrat und SBV ) würde gerne 1-mal im Jahr eine Versammlung laut § 95 Abs.6 SGB IX abhalten. Was muss ich da beachten und darf ich die Versammlung innerhalb der Arbeitszeit abhalten?
Community-Antworten (1)
18.05.2012 um 15:16 Uhr
Ja, es gelten vergleichbare Regelungen wie bei Betriebsversammlungen.
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