Ich als Doppelmandatträger ( Betriebsrat und SBV ) würde gerne 1-mal im Jahr eine Versammlung laut § 95 Abs.6 SGB IX abhalten. Was muss ich da beachten und darf ich die Versammlung innerhalb der Arbeitszeit abhalten?
Erstellt am 18.05.2012 um 13:16 Uhr von Streikbrecher Ja, es gelten vergleichbare Regelungen wie bei Betriebsversammlungen.