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Schwerbehinderte Versammlung

C
Carlope
Nov 2016 bearbeitet

Ich als Doppelmandatträger ( Betriebsrat und SBV ) würde gerne 1-mal im Jahr eine Versammlung laut § 95 Abs.6 SGB IX abhalten. Was muss ich da beachten und darf ich die Versammlung innerhalb der Arbeitszeit abhalten?

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Community-Antworten (1)

S
Streikbrecher

18.05.2012 um 15:16 Uhr

Ja, es gelten vergleichbare Regelungen wie bei Betriebsversammlungen.

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