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Dieser Beitrag ist vor 13 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Einstellung externer, dafür keine Übernahme der Azubi

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, unsere Azubi sollen dieses Jahr nicht übernommen werde. Ziemlich gleichzeitig wird eine Stelle (Ersatzeinstellung) ausgeschrieben (intern und extern) welche "passen" würde. Der AG hat schon signalisiert dass die Stelle extern besetzt werden soll.

Welche Möglichkeiten hat der BR doch noch einen eigenen Azubi durchzudrücken? Der 99er passt ja nicht so richtig-der Ausbildungsvertrag läuft ja aus....oder?

Was die Stellenqualifikation betrifft-die war vorher auch durch jemanden besetzt der frisch nach der Ausbildung eingestiegen ist Was habt Ihr für Ideen? Jetzt hoffe ich mal auf mutige kreativität. Grüße von den Betriebsratten und schönen Vatertag :-)

1.29503

Community-Antworten (3)

G
gironimo

16.05.2012 um 17:09 Uhr

.... noch ist der Azubi-Vertrag doch nicht abgelaufen - oder?

Also doch § 99 Abs. 2 Nr.3 BetrVG. Möge das Gericht entscheiden, das der AG ja anrufen muss.

B
betriebsratten

21.05.2012 um 12:12 Uhr

@gironimo

Verstehe ich jetzt nicht so ganz...kannst Dus weiter ausführen?

K
Kulum

21.05.2012 um 13:36 Uhr

Ihr sollt der Einstellung des Externen widersprechen, weil die durch Tatsachen begründete Besorgnis besteht, dass ein im Betrieb beschäftigter AN Nachteile erleidet.

Noch ist eine Stelle frei und zu besetzen - man könnte es als Nachteil auslegen wenn ein externer die Stelle bekommt und nicht der Azubi. Aber ob ein ArbG dem folgen würde? Ich vermute einfach mal, dass gironimo hofft, dass manch ein AG evtl auf den Streit verzichtet und dann einfach kurzerhand doch den Azubi nimmt. Halte ich persönlich zwar für eine gewagte These, aber einen besseren Vorschlag hätte ich auch nicht

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