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sofortige Kündigung/Amtsniederlegung des gesamten Betriebsrates

M
MaikF
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Firma geht es derzeit drunter und drüber. Vor 4 Wochen erhielten alle Mitarbeiter eine Änderungskündigung ihres Arbeitsvertrages auf 7 Std./Tag. Grund dafür war die zu erwartende schlechte Auftragslage. Es ließ sich auch keine befristete Kürzung der Arbeitszeit erwirken. Alle unterschrieben, damit die Arbeitsplätze gesichert blieben. Gestern nun die nächste Nachricht: Alle sollen (unter Beibehalt des auf 7 Std. gekürzten Arbeitsvertrages) für die nächste Zeit 10 Std. täglich arbeiten, da es aufgrund von Materialproblemen derzeit zu einer große Ausschussrate kommt, die somit kombensiert werden soll. Ich als Betriebsratsvorsitzender soll mich vor die Mitarbeiter stellen und diese von der Notwendigkeit überzeugen. DAS KANN ICH NICHT! Vor 4 Wochen musste ich so, heute soll ich so argumentieren. Meine zwei Mitstreiter vom Betriebsrat halten sich ganz raus. Als ich sagte, dass ich das Amt niederlegen will, sagten sie gleich, dass sie das auch tun wollen. Das sieht jetzt bestimmt jämmerlich aus, aber in unserer Firma sitze ich ständig zwischen den Stühlen. Ich versuche für die Kollegen das Beste und werde von ihnen ununterbrochen mit Füßen getreten. Gleiches geht natürlich den Weg von der Geschäftsleitung. Ich bin nervlich total am Ende. Ich kann nicht mehr! Nun meine Fragen:

  1. Ist es rechtlich vertretbar, was die Geschäftsleitung hier vor hat?
  2. Sollten die Arbeitsverträge nicht erst mal auf 8 Stunden wieder angehoben werden?
  3. Kann ich (oder können wir) ohne rechtliche Konsequenzen das Amt niederlegen? Welche Fristen müssen eingehalten werden. Besteht im Nachgang Kündigungsschutz?

Vielen Dank für rasche Antworten!

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Community-Antworten (3)

W
Widder

16.05.2012 um 11:44 Uhr

Rechtlich vertretbar, ist (fast alles) das was die GL mit euch vereinbart.

Du kannst jederzeit ohne rechtliche Konsequenzen dein Amt niederlegen, der Kündigungsschutz wirkt noch 1 Jahr nach. Fristen zum Rücktritt gibt es nicht. Damit wäre aber, außer der GL, niemanden wirklich geholfen. Du mußt als BRV niemanden von irgenwelchen Notwendigkeiten überzeugen, aber ihr müßt zusammen mit der GL eine Entscheidung treffen.

Biete deiner GL folgendes an.

Die Arbeitsverträge bleiben auf 7 Stunden, gearbeitet wird bis zu 10 Stunden. Diese Mehrarbeit läuft mit allen Zuschlägen in ein Zeitkonto( Insolvenz gesichert) und wird dann Stunde für Stunde aufgebraucht, wenn die Auftragslage schlechter wird. So vermeidet ihr erstmal Kurzarbeit und den damit verbundenen Geldverlust für die Kollegen. Damit könnt ihr Zeit schinden, bis die Auftragslage wieder besser wird.

G
gironimo

16.05.2012 um 11:47 Uhr

.... für die nächste Zeit 10 Std...... was heißt hier nächste Zeit (siehe ArbZG). Der AG braucht auf jedem Fall Eure Zustimmung. Also könnt Ihr auch etwas heraushandeln und Bedingungen in die Verhandlungen einbringen (Thema Vergütung, Zeitausgleich). Das die Kollegen Angst um ihren Job haben, ist normal und das dann der BR auch von unten Druck bekommt leider auch. Hier hilft nur:

  • regelmäßige und umfassende Öffentlichkeitsarbeit im Betrieb über die Sachlage und Eure Ziele und
  • entschlossenes und zügiges verhandeln.

Immer daran denken - wenn Ihr zurücktretet ist niemand mehr da, der die Mitbestimmungsrechte dauerhaft wahrnimmt - denn es besteht die Gefahr, dass sich beim Wahlausschreiben niemand mehr meldet.

B
BRMetall

16.05.2012 um 12:33 Uhr

Wenn der BR aber zurücktitt, so MUSS er sofort einen Wahlvorstand einsetzen und damit Neuwahlen einleiten, weiter MUSS er bis zur Neuwahl die Geschäfte des BR weiterführen.

Treten nur einzelen BRM zurück, rücken die Ersatzmitglieder sofern gegeben nach.

Habt ihr als BR euch einmal von externem Sachverstand beraten lassen? Auch einmal von Fachleuten prüfen lassen ob die wirtschaftlichen Aussagen des AG stimmen??

Vor allem sollte man NIE ohne rechtliche Beratung eine Änderungskündigung oder anderen/neuen ArbV unterschreiben

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