Erstellt am 15.05.2012 um 10:12 Uhr von mainpower
Hallo,
man muss nicht Mitglied der Gewerkschaft sein um im BR tätig zu werden. Aber man will ja die von der Gewerkschaft erreichten Rechte in anspruch nehmen. Ich sehe da eine moraliche Verpflichtung da es die Leistungen der Gewerkschaft ja nicht zum Nulltarif gibt. Lohnerhöhung (Tarif) , Mitbestimmung, Wochenarbeitszeit usw. alles errungenschaften der Gewerkschaft.
Die wollt ihr doch auch in Euerem Betrieb durchsetzen, bzw. in anspruch nehmen.
Erstellt am 15.05.2012 um 13:13 Uhr von Kulum
@Mainpower
Sollten, deiner Argumentation folgend, dann nicht alle AN Gewerkschaftsmitglieder sein?
@Hühnerhabicht
Ein BRM muss nicht und soll auch nicht. Dem moralischen Ansatz von Mainpower kann ich zwar nur unterstützen, er entbehrt aber jeder rechtlichen Grundlage. Es gibt durchaus auch gute BRM die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind.
Von der Tarifbindung des AG kann man das auch nicht abhängig machen. Ist er Tarifgebunden, kann natürlich die Gewerkschaft am allerbesten dir den Tarifvertrag näher bringen, damit du als BRM auch auf die Einhaltung achten kannst. Ist der AG nicht tariflich gebunden gibt es meiner Ansicht nach noch viel mehr Gründe dann endlich Mitglied zu werden.
So viel zu meinem kleinen politischen Exkurs, der natürlich nur meine Meinung widerspiegelt.
Erstellt am 15.05.2012 um 13:14 Uhr von webun
Nach der Antwort betrachte ich jetzt mal die Diskussion als eröffnet:
@Mundwerker: Einspruch!!
Wenn mein Arbeitgeber im Arbeitgeberverband organisiert ist und ein TV existiert, MUSS ich in der Gewerkschaft sein (ob BRM oder nicht), denn nur dann hat die Gewerkschaft bei den nächsten Tarifverhandlungen genügend Macht, ein für mich gutes Ergebnis auszuhandeln (nebenbei: schon eine einprozentige Tariferhöhung reicht aus, den satzungsgemäßen Beitrag zu zahlen, alles darüber ist MEIN GEWINN).
Wenn mein Arbeitgeber nicht im Arbeitgeberverband ist und kein TV existiert, MUSS ICH ERST RECHT in der Gewerkschaft sein. Dann kann meine Gewerkschaft (vorausgesetzt, es sind genügend Mitglieder im Betrieb) den Arbeitgeber zwingen, Verhandlungen zu einem Haustarif aufzunehmen. Völlig egal also, ob der AG im Verband ist.
Alleine schaffen wir GAR NICHTS, Kolleginnen und Kollegen!
Webun
PS: Das MUSS in meinem Beitrag ist als logisches Ergebnis einer vernünftigen Abwägung zu verstehen, nicht als gesetzliche Vorschrift...;-)
Erstellt am 15.05.2012 um 13:21 Uhr von Lotte
webun,
meine Zustimmung hast Du zu 100% ;-)
Erstellt am 15.05.2012 um 14:33 Uhr von Fairlight
Man kann auch eine Knie Operation mit einer Geflügelschere und einer Rohrzange machen, aber das dürfte nicht das Optimum darstellen.
Metaphern ziehen immer :p
Also klar, man muss es nicht, aber es sprechen viele Punkte für die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft (zB. die Unterstützung in rechtlichen Fragen, wenn der ArbGeb einen wieder über den Tisch ziehen will. Und da kann einem die Gewerkschaft die nötigen und besseren Werkzeuge in die Hand drücken).
Auch klar, dass die nicht alles für einen reißen können und Beispiele von Leuten, die schlechte Erfahrungen gemacht haben, gibts auch einige. Aber gerade die Gewerkschaft ist das Schutzschild der Arbeitnehmer. Nur das muss jeder für sich entscheiden. So weit geht das BetrVG dann doch noch nicht.