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Urlaub während eines Seminars

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MartinBR
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich habe eine frage! Ich bin einbetriebsratsmitglied und gehe demnächst auf das Betriebsverfassungsrecht Teil I aber ich habe zu diesem Zeitpunkt Urlaub bekomm ich denn Urlaub für diesen Zeitraum gut geschrieben oder sind dann diese Urlaubstage weg

1.93806

Community-Antworten (6)

M
monalisa

15.05.2012 um 07:06 Uhr

@Martin, da du den Urlaub ja nicht antrittst, wird er dir gutgeschrieben.

E
Erdenbürger

15.05.2012 um 09:44 Uhr

Lieber Martin, BR Arbeit ist doch Arbeitszeit und wenn Du ein Seminar besuchst ist es auch Arbeitszeit. Wenn Du nur Teizeitbeschäftigt bist aber Dein Seminar z. B. 40 Stunden geht, dann bekommst Du eigentlich sogar auch die Mehrstunden gut geschrieben.

M
Mainpower

15.05.2012 um 12:03 Uhr

Hallo, ich sehe das etwas anders. Warum hast Du Urlaub genommen wenn Du ein Seminar angemeldet hast?? Der Zeitpunkt des Seminars war doch bekannt. BR ist auch ein Ehrenamt und der AG hat doch wohl nicht verlangt dass Du Urlaub nimmst. Also ist das Seminar deine Privatsache weil Du im Urlaub ja machen kannst was Du willst. Also auch ein Seminar besuchen. Den AG kannst Du ja nicht verantwortlich machen dass er den von Dir eingereichten Urlaub genehmigt hat. Sorry, aber so sehe ich das.

L
Liesa

15.05.2012 um 12:04 Uhr

Wenn man im Urlaub BR Arbeit macht, bekommt man diese Zeit nicht gutgeschrieben. Wo liegt der Unterschied zum Seminar im Urlaub?

U
Ulrik

15.05.2012 um 13:54 Uhr

Ich sehe es auch so, daß Du den Urlaub NICHT gutgeschrieben bekommst.

Das BR-Amt ist ein Ehrenamt. Der AG hat dich, zu Zeiten in denen du eigentlich zur Arbeit verpflichtet bist, für anfallende BR-Tätigkeiten freizustellen unter Beibehaltung deiner Bezüge.

Wenn Du nun Urlaub hast, bist du zu dieser Zeit nicht zur Arbeit verpflichtet, ergo muß der AG dich auch nciht für ein Ehrenamt freistellen.

Da bleibt nur: Seminar verschieben oder den Urlaub opfern.

S
Streikbrecher

15.05.2012 um 14:42 Uhr

Wenn der Urlaub zu erste beantrag und genehmigt war, muss der AG auch keiner Urlaubsunterbrechung zustimmen. Denn es liegen ja KEINE betriebsbedingten Gründe vor. Auch Ersatzfrei gem. § 37 (3) gibt es aus gleichem Grund nicht.

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