Was tun wenn Betriebsratmitglieder sich nicht ans BetrVG oder Protokol halten?
Bin Betriebsratsmitglied und habe den Verdacht, dass einige Mitglieder die Interessen des AG vertreten. In strittigen Fragen wollen Sie von Paragraphen aus dem BetrVG nichts hören und tun diese mit "Intressiert doch keinen" ab! Ebenso wollen Sie keinen Berater, ob nun Anwalt oder ähnliches dazu ziehen "Das sind doch nur unnötige Kosten für die Firma".
Was kann ein einzelnes Betriebsratsmitglied in solch einem Fall tun?
Community-Antworten (4)
26.04.2022 um 09:40 Uhr
Über die Konsultierung von Rechtsbeistand könnte man beschließen und die besagten BR-Mitglieder überstimmen.
Wenn solche Schoten regelmäßig kommen, würde ich den Punkt mal als Verdacht auf die Tagesordnung setzen, einfach mal um ein offenes Gespräch auszulösen, ob alle nach BetrVG handeln und ihrem Mandat gerecht werden.
Wo ich allerdings überfragt bin: Wo kann man als BRM Beschwerde über ein anderes BRM einreichen? Hättet Ihr für solche Fragen einen Ansprechpartner der Gewerkschaft, die für Euch zuständig ist?
26.04.2022 um 11:41 Uhr
Dass BR Mitglieder AG-Interessen vertreten, ist nicht verboten. Damit verstößt auch niemand gegen das BetrVG.
26.04.2022 um 11:55 Uhr
das nennt sich "Innerorganstreit" einfach mal googlen. https://www.poko.de/Betriebsrat/Betriebsrat-Know-How/Fragen-und-Antworten-zur-Betriebsratsarbeit/Streit-im-Betriebsrat-was-tun-bei-Gegenwind-aus-den-eigenen-Reihen
Solche Streitigkeiten können bis zu Prozessen führen, die der AG zu zahlen hat.
Aber wie @RudiRadeberger schon schrieb: es ist nicht verboten die AG-Interessen zu vertreten Als BRM ist man ausschließlich dem Gesetz und seinem Gewissen verpflichtet.
Und solange sie nicht gegen Gesetze verstoßen, wird man Ihnen auch nichts anhaben können.
26.04.2022 um 14:24 Uhr
@Relfe
So sieht es aus, und es ist ja auch nicht immer messerscharf zu trennen.
Viele vergessen ja auch, dass der Betriebsrat für das Kollektivrecht der Belegschaft zuständig ist. Dazu gehört ja auch, dass es dem Unternehmen schon einigermaßen gut gehen muss, damit den Beschäftigten vernünftige Bedingungen zugestanden werden können. Wenn also ein BRM die Kosten des Unternehmens im Auge hat und z.B. unzweckmäßigen Rechtsbeistand ablehnt, ist das vollkommen in Ordnung.
Verhindert er damit aber die Schlechterstellung von Beschäftigten oder konterkariert mit seiner Haltung regelmäßig Einzelnormen des BetrVG, dann sollte man sich schon über seine Möglichkeiten als BR erkundigen.
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