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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratswahl abgesagt, da sich keine Kandidat*innen zur Wahl gestellt haben

BK
Bernd Karl
Apr 2022 bearbeitet

Die Betriebsratswahl wurde durch den Wahlvorstand abgesagt, da sich keine Kandidat*innen zur Wahl gestellt haben. Es handelt sich um ein vereinfachtes Verfahren. Der derzeitige Betriebsrat (eine Person) ist noch 10 Tage im Amt. Kann dieser erneut einen Wahlvorstand einberufen und eine neue Wahl anstreben, auch wenn die offizielle Amtszeit dann enden würde?

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Community-Antworten (2)

E
enigmathika

25.04.2022 um 17:35 Uhr

das kann er machen, aber wie sinnvoll das ist, sollte vorher abgeklärt werden. bei höchstens 20 Kolleg:innen lässt sich ja schnell mal rumfragen, ob sich nicht doch jemand bereit erklärt oder ob überhaupt kein Interesse mehr besteht. Der Betrieb wäre dann nur vom Ende der Amtszeit des aktuellen BR bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses betriebsratslos. (Was besser ist als auf Dauer BR-los)

C
celestro

25.04.2022 um 17:38 Uhr

Ich habe in der WV-Schulung gelernt:

Der WV kann (darf) in solch einem Fall einen weiteren Versuch unternehmen. Also alles nochmal von vorne.

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