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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kandidatenunterschriften als Stützunterschriften?

H
hamsterpups
Mrz 2022 bearbeitet

Wir sind ein Betrieb mit knapp über 200 Mitarbeiterinnen, 9 BR-Mitglieder. Ich bin dieses Jahr im WV und lasse mich auch als Kandidat aufstellen. Wir wählen im normalen Wahlverfahren und sind uns im WV uneinig über das Vorgehen was Vorschlagslisten und Stützunterschriften angehen. Aktuelles Vorgehen (wie bei der letzten BR-Wahl): Leere Liste aushängen, die Kandidatinnen tragen ihre Daten ein und unterschreiben. Nach 3 Wochen wird die Liste abgenommen und diese als einzige Vorschlagsliste zur Wahl benutzt. D.h. es befinden sich nur die Kandidatinnenunterschriften darauf. Ich bin neu in dem Thema aber ich habe es so verstanden, dass zusätzlich zu den Unterschriften der Kandidatinnen auch noch Stützunterschriften benötigt werden. Dies wird aber von meinen Kolleg*innenen im WV verneint. "Das haben wir schon immer so gemacht." Habe ich das tatsächlich komplett falsch verstanden und die Vorgehensweise ist so i.O.?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

11.03.2022 um 21:25 Uhr

Eigentlich sollten die Wahlvorschläge nicht so zustande kommen. Aber wenn am Ende damit alle glücklich sind, kann man das ggf. sogar so machen.

Es kommt aber drauf an, ob die Menge an Kandidaten als Unterstützer ausreichen.

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