W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umgruppierung

M
Melodie
Nov 2016 bearbeitet

hallo zusammen,

unsere stellvertrende Küchenleitung (Vollzeit, Diätassistentin), möchte auf eigenen Wunsch ihre Stelle auf halbe Tage reduzieren. Die Verantwortung als Stellvertetung geht auf unterschiedliche MA über (es geht hauptsächlich um Bestellungen und als Ansprechpartner), die aber dafür nicht extra vergütet werden. Die DA soll jedoch nicht in eine geringere Entgeltgruppe gestuft werden, obwohl sie nach der Stundenreduzierung ja 'nur' Diätassistentin wäre, sie bekäme also eine Honorierung für nicht erbrachte Leistung. Können wir die Zustimmung als BR verweigern und damit begründen, daß die anderen MA stattdessen eine finanzielle Zuwendung verdient haben? Vielen Dank für eure Antworten

1.22902

Community-Antworten (2)

N
nicoline

09.05.2012 um 18:09 Uhr

@Melodie unsere stellvertrende Küchenleitung (Vollzeit, Diätassistentin), möchte auf eigenen Wunsch ihre Stelle auf halbe Tage reduzieren. Das kann ja ihr gutes Recht sein, ihre "ARBEITSZEIT" zu reduzieren!

*Die Verantwortung als Stellvertetung geht auf unterschiedliche MA über (es geht hauptsächlich um Bestellungen und als Ansprechpartner), * Warum? Nur weil sie die Arbeitszeit reduziert? Teilzeit und Befristungsgesetz § 4 Verbot der Diskriminierung (1) Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen. Gibt es sachliche Gründe, ihr die Funktion der Stellvertretung zu entziehen? Kann ich nicht ganz glauben, wenn es möglich sein soll, diese Verantwortung auf mehrere Schultern zu verteilen.

Die DA soll jedoch nicht in eine geringere Entgeltgruppe gestuft da frage ich mich zunächst, -hatte sie denn wirklich eine höhere Eingruppierung aufgrund der Stellvertretung?

obwohl sie nach der Stundenreduzierung ja 'nur' Diätassistentin wäre, Noch mal: warum?

*Können wir die Zustimmung als BR verweigern * Wozu wollt ihr denn die Zustimmung verweigern, was für ein Antrag liegt Euch denn vor?

Meine Ansicht: ihr solltet die Fragen klären: -warum soll sie die Stellvertretung nicht mehr ausüben? -wenn die Verantwortung auf mehrere Schultern verteilt wird, ist ja die Frage, ob es dann überhaupt noch vergütungsrelevant wird. Wenn man z.B. nur 3 Stunden im Monat diese Arbeit übernimmt, könnte der AG durchaus argumentieren, dass es nicht vergütungsrelevant ist. und man sollte sich eher dafür einsetzen, dass die Stelle in 2 gleiche und nicht auf mehrere Teile aufgeteilt wird.

P
Petrus

09.05.2012 um 18:51 Uhr

Können wir die Zustimmung als BR verweigern

Wozu? Ich sehe in §8 TzBfG keinerlei Widerspruchsgründe für den BR.

Die DA soll jedoch nicht in eine geringere Entgeltgruppe gestuft werden

Selbst wenn sie danach falsch eingruppiert wäre, würdet ihr mit eurem Protest nur erreichen, dass eine Zahl korrigiert wird - die zweite Zahl (nämlich die auf dem Gehaltszettel) könnte trotzdem gleich bleiben - ja und? Wenn mein Chef mir jeden Monat 1000 Euronen mehr überweist, als er laut Tarifvertrag müsste, wirst Du ihn nicht dran hindern können. Also was bringt es Dir, wenn in der Stellenbeschreibung zukünftig steht: Die Tätigkeit entspricht Gehaltsgruppe 19, der Chef aber weiterhin das Gehalt von Gruppe 25 überweist?

daß die anderen MA stattdessen eine finanzielle Zuwendung verdient haben

haben sie? Warum? Wenn sie richtig eingruppiert sind und das Gehalt entsprechend ihrer Gruppe bekommen - wo ist Dein Problem? Darf Dein Chef mit dem Geld, was ihm gehört, nicht tun, was Er will? Oder bist du neidisch, weil Er (zu anderen) großzügig ist? Ein fast 2000 Jahre altes Beispiel für den Rechtsgrundsatz, dass ein nichtgewährter Vorteil keine Benachteiligung ist.

P.S. Sorry, ich konnte hier nicht widerstehen, als Petrus auch mal die Bibel (Mt.20:15) zu zitieren :-)

Ihre Antwort