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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Auszahlung in der Dreischicht

A
Akkaron
Apr 2022 bearbeitet

Wir sind ein Betrieb in dem hauptsächlich 3-schicht gearbeitet wird. Unsere Kolleginnen haben alle einen 35 Std vertrag. Dies bedeutet in der Dreischicht, bei bezahlter pause, jede Woche 5 Std. auf das Stundenkonto gehen. Darum haben fast alle ihre "Auszahlungsstunden auf 37,5 Std hochgesetzt und bekommen dadurch "nur" 2,5 Std. wöchentlich auf das Stundenkonto. Meine frage, kann der Arbeitgeber, ohne Zustimmung der Kolleginnen, den auszahlungsbetrag auf 40 Std setzen?

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Community-Antworten (6)

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celestro

25.04.2022 um 14:03 Uhr

Sollte man aus der Beschreibung schlau werden? Also ich verstehe nur Bahnhof. Gibt es einen Betriebsrat?

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Relfe

25.04.2022 um 14:16 Uhr

kommt doch darauf an, wie das geregelt war? im AV? mittels BV? oder wie? auf jeden Fall bekommt ihr ja die Arbeit korrekt entlohnt, das scheint nicht das Problem zu sein, nur die Form der Entlohnung hat sich geändert.

wenn er das von 35 auf 37,5 konnte, warum sollte er dann nicht von 37,5 auf 40 hochsetzen können? Wäre doch dieselbe Rechtsgrundlage.

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DummerHund

25.04.2022 um 14:45 Uhr

@Relfe Weil, wenn es in der Branche eine 35 Stunden Woche gibt, er nicht einfach eine 40 Stunden Woche daraus machen kann.

R
Relfe

25.04.2022 um 14:52 Uhr

@Dummerhund

weil ich ja nach den Regelungen gefragt habe? weil ja keiner weiß was beim TE geregelt ist weil ich schreib ...konnte... was impliziert, das man etwas machen kann? Ansonsten hätte er nicht gekonnt? und wenn der TE die Rechtsgrundlagen dafür findet oder nicht findet, dann wissen wir auch, ob der AG durfte :-)

A
Akkaron

25.04.2022 um 14:53 Uhr

@Relfe Das war aber mit Zustimmung der Mitarbeiter darum geht es, ob er es auch ohne die Zustimmung tun kann

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DummerHund

25.04.2022 um 14:57 Uhr

@Akkaron Habt ihr einen Betriebsrat und zählt bei euch ein Tarifvertrag? Diese Fragen sollten zuerst beantwortet werden.

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