Raucherinsel und Essen
Hallo zusammen.In unseren Betrieb befindet sich eine Raucherinsel außerhalb,( also im freien)der Arbeitshalle.Bei schönen Wetter nehmen sich AN Stühle aus dem Pausenraum mit nach drausen und verbringen da ihre Pause.Unser Chef will das verbieten und droht jeden mit Abmahnung.kann er verbieten hausen im freien zu essen und die Pause da zu verbringen. Meiner Meinung kann doch jeder in der Pause machen was er möchte.
Community-Antworten (5)
06.05.2012 um 15:00 Uhr
Aus meiner Sicht: Das ist eine Frage der Ordnung im Betrieb - also Mitbestimmung (§ 87 BetrVG)
06.05.2012 um 13:31 Uhr
Hallo, er kann Euch nicht vorschreiben was ihr in den Pausen macht noch wo Ihr sie macht. Was er verbieten kann, ist Stühle aus dem Pausenraum zu entfernen.
06.05.2012 um 14:41 Uhr
Betreffend, darauf wo auf dem Firmengelaende Speisen verzerhrt werden kann der AG schon einwirken.
Dann ist zwar der BR dabei aber...
06.05.2012 um 15:44 Uhr
Klar § 87, doch ändern kann der BR nicht. Der AG könnte bekanntlich letztlich das Rauchen auf dem Gelände auch ganz verbieten. Aber ja auch hier MB doch auch wie zu Anfang
07.05.2012 um 01:39 Uhr
"Der AG könnte bekanntlich letztlich das Rauchen auf dem Gelände auch ganz verbieten."
Das ist aber nicht der Standpunkt den das Bundesarbeitsgericht regelmäßig vertritt!
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