Notaus um geltendes zu erzwingen?!?
Darf der BR bei Nichtgewährung von Pausen den Produktionsprozess durch Stoppen der Maschinen (Roter Knopf) unterbrechen, um so das gesetzlich-verbriefte Recht, auf Erholung/Pause nach 6 Stunden AZ für wenigstens 15 Minuten, zu erzwingen? Der Hinweis auf den Verstoßes gegen geltendes Recht scheint den AG nicht besonders zu beeindrucken.
Community-Antworten (7)
04.05.2012 um 19:30 Uhr
Auf gar keinen Fall! Ihr seid doch keine Maschinenstürmer ... Abgesehen davon, was passieren kann, wenn der Produktionsprozess schlagartig unterbrochen wird, gibt es andere, wirksame Mittel für den Betriebsrat und alle Arbeitnehmer. Wendet euch an die Berufsgenossenschaft oder die staatlichen Überwachungsämter.
04.05.2012 um 19:32 Uhr
Dann drückt der Arbeitger, für Dich, auch den roten Knopf.
Da gibt es andere Mittel.
04.05.2012 um 19:36 Uhr
Ja habt Ihr paar gute Vorschläge? Berufsgenossenschaft ist mir etwas zu nachhaltig, es soll ja erst einmal der berühmte Schuss vor den Bug werden.
04.05.2012 um 19:47 Uhr
Ihr wißt aber, dass ihr als BR ein Mitbestimmungsrecht bezüglich der LKage der Arbeitszeiten sowie der Pausen habt, gell?
Warum nutzt ihr das nicht endlich - dann hättet ihr auch bei Verstößen rechtliche Möglichkeiten - also völlig legal ;-)
Nachtrag: weil 7er Begrenzung drin... also wenn ich mir den 87er so ansehe, komme ich bei diesem Thema echt nciht nur auf Arbeits- und Gesundheitsschutz ;-)
Also Hintern hoch und Pausen regeln durch BV!!!
04.05.2012 um 19:52 Uhr
es soll ja erst einmal der berühmte Schuss vor den Bug werden. Na dann drück den roten Knopf. Schreib dann mal, wie es ausgegangen ist.
04.05.2012 um 20:02 Uhr
Es wurde mehrmals durch den BR bei der GL angemahnt. GL gibt uns Recht und ja selbstverständlich steht jedem MA seine Pause zu, erstellt aber gleichzeitig einen Produktionsplan, welcher erkennen lässt, dass eine Einhaltung der Pausen in Frage gestellt werden muss und dies sich im Nachhinein auch so bestätigt. Nun ist unser AG was alle anderen Umstände betrifft relativ großzügig, pünktlich das Geld auf dem Konto, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld usw. aber festlegen wie und unter welchen Umständen produziert wird, möchte er selbstredend weitestgehend allein. Wenn es ein "Böser" AG wäre, dann wären die zu ergreifenden Maßnahmen schon klar, aber so . . .?
04.05.2012 um 20:06 Uhr
Dann muss man ggf. einmal einen Beschluss fassen und eine Anwalt beauftragen hier für den BR zu handeln.
Das Thema Pause betrifft ja den Arbeits- und Geseundheitsschutz, somit also auch den § 87
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