Erstellt am 04.05.2012 um 15:14 Uhr von MonaLisa
@Englishloser,
was wollt ihr denn mitbestimmen?
Erstellt am 04.05.2012 um 15:24 Uhr von mainpower
Hallo,
freut Euch doch dass der AG so großzügig ist und nehmt daran teil. Verkehrt kann es nicht sein eine Fremdsprache zu können.
Erstellt am 06.05.2012 um 10:11 Uhr von werwiewas
Wo bitteschön liegt das Problem?
Erstellt am 06.05.2012 um 10:23 Uhr von Englischloser
Das ist ein BR-Mitglied. Er als Deutscher bekommt noch nicht mal einen Satz in Deutsch auf Papier und hat einen Verfolgungswahl, dass man ihm dann einen Strick daraus drehen kann, wenn er ablehnt. Jetzt behauptet er, dass wäre alles mitbestimmungspflichtig um das zu verhindern! Er hetzt jetzt alle auf nur damit er da nicht mitmachen muss...
Erstellt am 06.05.2012 um 23:49 Uhr von DrUmnadrochit
Es dürfte sich in der Tat um einen teilmitbestimmten Sachverhalt nach § 87 (1) 8. handeln.
Der AG könnte also über Budget und Zweck entscheiden, der BR über die Verteilung. Da, wie ich verstanden habe, die vom Arbeitgeber vorgesehene Verteilung "wer will, der kriegt" ist, gibt es aber eigentlich keine günstigere Verteilung die der BR erreichen kann, die Mitbestimmung läuft damit ins Leere.
Ein BR dessen Mitglieder einen Ar*ch in der Hose hätten würde in der Sitzung darüber beraten und beschließen dass gegenüber dem Vorgehen des Arbeitgebers keine Bedenklen bestehen und daher eine möglicherweise bestehende Mitbestimmung nicht ausgeübt wird.