Erstellt am 03.05.2012 um 16:03 Uhr von gironimo
Aus der Wahlvorschlagsliste muss lediglich klar hervorgehen, für welche Wahl sie gedacht ist (etwa: ... für die Betriebsratswahl bei Firma xyz am soundsovielten" scheint mir da praktisch)
Erstellt am 03.05.2012 um 16:17 Uhr von pillepalleTR
wölffin
Du findest eine Checkliste für die Vorschlagliste unter
http://www.betriebsrat.com/downloads/01_brwahl/120a_checkliste_zur_pruefung_von_wahlvorschlaegen.pdf
Da du weißt, wie die „gegnerische'“Liste aussieht, vermute ich, dass du Mitglied des Wahlvorstands bist.
Falls ja, solltest du zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich schon wissen, was bei einer VL geprüft wird bzw. wie diese auszusehen hat.
Falls nein, würde ich als „gegnerisches“ Listenmitglied prüfen, inwiefern euer
Wahlvorstand die Verschwiegenheitspflicht verletzt hat.
Erklär mir auch mal bitte, wie man durch „Abwahl'“ eines Vorsitzenden unter die geforderte Mitgliederzahl sinken kann. Danke