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Wahldatum auf Vorschlagsliste

W
wölffin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, wir haben Neuwahlen meine Frage dazu ist : muss auf der Wahlvorschlagsliste das Wahldatum eingetragen sein oder ist das Nebensächlich? Bei früheren Br_wahlen hat das immer unsere damalige Vorsitzende gemacht die haben wir im Oktober abgewält und sind unter unserer Mitgliederzahl gesunken. Nun steht bei uns eine Listenwahl an.Es wird Zwei Listen geben.Die gegnerische Liste ist schon abgegeben worden trägt aber kein Wahldatum ist das ein Grund zur Anfechtung ? Bitte um Schnelle Antwort, vielen Dank im Vorraus

wölffin

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

03.05.2012 um 18:03 Uhr

Aus der Wahlvorschlagsliste muss lediglich klar hervorgehen, für welche Wahl sie gedacht ist (etwa: ... für die Betriebsratswahl bei Firma xyz am soundsovielten" scheint mir da praktisch)

P
pillepalleTR

03.05.2012 um 18:17 Uhr

wölffin Du findest eine Checkliste für die Vorschlagliste unter http://www.betriebsrat.com/downloads/01_brwahl/120a_checkliste_zur_pruefung_von_wahlvorschlaegen.pdf

Da du weißt, wie die „gegnerische'“Liste aussieht, vermute ich, dass du Mitglied des Wahlvorstands bist. Falls ja, solltest du zum jetzigen Zeitpunkt eigentlich schon wissen, was bei einer VL geprüft wird bzw. wie diese auszusehen hat. Falls nein, würde ich als „gegnerisches“ Listenmitglied prüfen, inwiefern euer Wahlvorstand die Verschwiegenheitspflicht verletzt hat.

Erklär mir auch mal bitte, wie man durch „Abwahl'“ eines Vorsitzenden unter die geforderte Mitgliederzahl sinken kann. Danke

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