Erstellt am 26.04.2012 um 11:05 Uhr von wahlvst
...Nun ist es so, dass wir gemeinsam mit einem anderen BR einen sog. KonzernBR gegründet haben
Wann wo und wie ein KBR gegründet wird steht abschließend im BetrVG. Hier kann man also nicht einfach mal einen solchen gründen.
Habt hier die entsprechenden §§ des BetrVG hier beachtet??
Erstellt am 26.04.2012 um 11:21 Uhr von Monky
Die Gründung ist gem. BetrVG gelaufen - ganz formal - die Geschäftsführungen wurden darüber auch informiert. Aber es eben nichts beschrieben wann die Kollegen informiert werden müssen.
Erstellt am 26.04.2012 um 11:39 Uhr von Pappnase
Spätestens in der nächsten BV, beim Tätigkeitsbericht?
Wie wichtig der Informationsfluss zu den Tätigkeiten des BR's gegenüber der Belegschaft ist, entscheidet doch der BR ;und bei Unzufriedenheit der Transparenz bei den nächsten Wahlen die Belegschaft!
Erstellt am 26.04.2012 um 11:57 Uhr von wahlvst
...Meine Frage ist, ob die Geschäftsführung (die fanden das irgendwie nicht witzig), uns als BR einen Strick draus drehen kann, dass wir die Belegschaft über die Gründung des KBR´s noch nicht informiert haben.
Nein, aber die AN, also die Koll. Denn diese haben ein Anrecht darauf zu wissen wer ihre Rechte wo und wie wahrnehmen.
Es ist auch keine Aufwand eine BR/GBR/KBR Info für die Koll. die An zu machen.
Erstellt am 26.04.2012 um 12:18 Uhr von monky
nein ist es auch nicht, wir wollen unsere kollegen ja auch informieren. nur ist es so, dass unsere geschäftsführung im moment wieder alles versucht vertrauensvoll mit uns zu arbeiten und jede möglichkeit auslotet uns zu liquidieren, wenn du verstehst was ich meine...
Erstellt am 26.04.2012 um 13:56 Uhr von petrus
> es eben nichts beschrieben wann die Kollegen informiert werden müssen.
Dochdoch:
§43 (1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten...
Also berichtet der/die KBR-Delegierte(n) auf der nächsten BetrVers über ihre Tätigkeit - und gut ist. Und wenn ihr die Kollegen noch darüber aufschlaut, was ein KBR ist und wozu man den braucht, seit ihr schon fast bei der Kür.
Erstellt am 26.04.2012 um 15:29 Uhr von gironimo
außer den genannten Betriebsversammlungen, liegt es im Ermessen des BR, ob er durch zusätzliche Informationen die Mitarbeiter über seine Aktivitäten informiert.
Die BV's solltet Ihr allerdings machen.
PS: Wie man so hört, hat das AG-Lager die fehlenden Betriebsversammlungen (die sie sonst nie bemängelt haben) als neue Spielwiese erkannt und versuchen unliebsame Betriebsräte mit dem § 23 BetrVG auf's Fell zu rücken. Entscheidungen kennen ich aber noch nicht.