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Gründung Konzernbetriebsrat Info an die Belegschaft

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Monky
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe da mal wieder so eine Frage die mir nicht mal die ver.di vernünftig beantworten kann (!) Und zwar geht es um folgendes; wir gehören zu einem Konzern. Nun ist es so, dass wir gemeinsam mit einem anderen BR einen sog. KonzernBR gegründet haben. Meine Frage ist, ob die Geschäftsführung (die fanden das irgendwie nicht witzig), uns als BR einen Strick draus drehen kann, dass wir die Belegschaft über die Gründung des KBR´s noch nicht informiert haben. Wir wollten das sowieso machen, keine Frage, aber es ist eben alles noch sehr frisch und wir haben nur alle 2 Wochen Sitzung.

Für schnelle Antwort sag ich schon mal vielen Dank im Voraus :o)

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Community-Antworten (7)

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wahlvst

26.04.2012 um 13:05 Uhr

...Nun ist es so, dass wir gemeinsam mit einem anderen BR einen sog. KonzernBR gegründet haben

Wann wo und wie ein KBR gegründet wird steht abschließend im BetrVG. Hier kann man also nicht einfach mal einen solchen gründen.

Habt hier die entsprechenden §§ des BetrVG hier beachtet??

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Monky

26.04.2012 um 13:21 Uhr

Die Gründung ist gem. BetrVG gelaufen - ganz formal - die Geschäftsführungen wurden darüber auch informiert. Aber es eben nichts beschrieben wann die Kollegen informiert werden müssen.

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Pappnase

26.04.2012 um 13:39 Uhr

Spätestens in der nächsten BV, beim Tätigkeitsbericht? Wie wichtig der Informationsfluss zu den Tätigkeiten des BR's gegenüber der Belegschaft ist, entscheidet doch der BR ;und bei Unzufriedenheit der Transparenz bei den nächsten Wahlen die Belegschaft!

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wahlvst

26.04.2012 um 13:57 Uhr

...Meine Frage ist, ob die Geschäftsführung (die fanden das irgendwie nicht witzig), uns als BR einen Strick draus drehen kann, dass wir die Belegschaft über die Gründung des KBR´s noch nicht informiert haben.

Nein, aber die AN, also die Koll. Denn diese haben ein Anrecht darauf zu wissen wer ihre Rechte wo und wie wahrnehmen.

Es ist auch keine Aufwand eine BR/GBR/KBR Info für die Koll. die An zu machen.

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monky

26.04.2012 um 14:18 Uhr

nein ist es auch nicht, wir wollen unsere kollegen ja auch informieren. nur ist es so, dass unsere geschäftsführung im moment wieder alles versucht vertrauensvoll mit uns zu arbeiten und jede möglichkeit auslotet uns zu liquidieren, wenn du verstehst was ich meine...

P
Petrus

26.04.2012 um 15:56 Uhr

es eben nichts beschrieben wann die Kollegen informiert werden müssen.

Dochdoch:

§43 (1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten...

Also berichtet der/die KBR-Delegierte(n) auf der nächsten BetrVers über ihre Tätigkeit - und gut ist. Und wenn ihr die Kollegen noch darüber aufschlaut, was ein KBR ist und wozu man den braucht, seit ihr schon fast bei der Kür.

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gironimo

26.04.2012 um 17:29 Uhr

außer den genannten Betriebsversammlungen, liegt es im Ermessen des BR, ob er durch zusätzliche Informationen die Mitarbeiter über seine Aktivitäten informiert.

Die BV's solltet Ihr allerdings machen.

PS: Wie man so hört, hat das AG-Lager die fehlenden Betriebsversammlungen (die sie sonst nie bemängelt haben) als neue Spielwiese erkannt und versuchen unliebsame Betriebsräte mit dem § 23 BetrVG auf's Fell zu rücken. Entscheidungen kennen ich aber noch nicht.

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