Gründung Konzernbetriebsrat Info an die Belegschaft
Hallo zusammen, ich habe da mal wieder so eine Frage die mir nicht mal die ver.di vernünftig beantworten kann (!) Und zwar geht es um folgendes; wir gehören zu einem Konzern. Nun ist es so, dass wir gemeinsam mit einem anderen BR einen sog. KonzernBR gegründet haben. Meine Frage ist, ob die Geschäftsführung (die fanden das irgendwie nicht witzig), uns als BR einen Strick draus drehen kann, dass wir die Belegschaft über die Gründung des KBR´s noch nicht informiert haben. Wir wollten das sowieso machen, keine Frage, aber es ist eben alles noch sehr frisch und wir haben nur alle 2 Wochen Sitzung.
Für schnelle Antwort sag ich schon mal vielen Dank im Voraus :o)
Community-Antworten (7)
26.04.2012 um 13:05 Uhr
...Nun ist es so, dass wir gemeinsam mit einem anderen BR einen sog. KonzernBR gegründet haben
Wann wo und wie ein KBR gegründet wird steht abschließend im BetrVG. Hier kann man also nicht einfach mal einen solchen gründen.
Habt hier die entsprechenden §§ des BetrVG hier beachtet??
26.04.2012 um 13:21 Uhr
Die Gründung ist gem. BetrVG gelaufen - ganz formal - die Geschäftsführungen wurden darüber auch informiert. Aber es eben nichts beschrieben wann die Kollegen informiert werden müssen.
26.04.2012 um 13:39 Uhr
Spätestens in der nächsten BV, beim Tätigkeitsbericht? Wie wichtig der Informationsfluss zu den Tätigkeiten des BR's gegenüber der Belegschaft ist, entscheidet doch der BR ;und bei Unzufriedenheit der Transparenz bei den nächsten Wahlen die Belegschaft!
26.04.2012 um 13:57 Uhr
...Meine Frage ist, ob die Geschäftsführung (die fanden das irgendwie nicht witzig), uns als BR einen Strick draus drehen kann, dass wir die Belegschaft über die Gründung des KBR´s noch nicht informiert haben.
Nein, aber die AN, also die Koll. Denn diese haben ein Anrecht darauf zu wissen wer ihre Rechte wo und wie wahrnehmen.
Es ist auch keine Aufwand eine BR/GBR/KBR Info für die Koll. die An zu machen.
26.04.2012 um 14:18 Uhr
nein ist es auch nicht, wir wollen unsere kollegen ja auch informieren. nur ist es so, dass unsere geschäftsführung im moment wieder alles versucht vertrauensvoll mit uns zu arbeiten und jede möglichkeit auslotet uns zu liquidieren, wenn du verstehst was ich meine...
26.04.2012 um 15:56 Uhr
es eben nichts beschrieben wann die Kollegen informiert werden müssen.
Dochdoch:
§43 (1) Der Betriebsrat hat einmal in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten...
Also berichtet der/die KBR-Delegierte(n) auf der nächsten BetrVers über ihre Tätigkeit - und gut ist. Und wenn ihr die Kollegen noch darüber aufschlaut, was ein KBR ist und wozu man den braucht, seit ihr schon fast bei der Kür.
26.04.2012 um 17:29 Uhr
außer den genannten Betriebsversammlungen, liegt es im Ermessen des BR, ob er durch zusätzliche Informationen die Mitarbeiter über seine Aktivitäten informiert.
Die BV's solltet Ihr allerdings machen.
PS: Wie man so hört, hat das AG-Lager die fehlenden Betriebsversammlungen (die sie sonst nie bemängelt haben) als neue Spielwiese erkannt und versuchen unliebsame Betriebsräte mit dem § 23 BetrVG auf's Fell zu rücken. Entscheidungen kennen ich aber noch nicht.
Verwandte Themen
[§ 40 BetrVG erforderliche Arbeitsmittel] Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat
ÄlterHallo zusammen, eine Frage, welche bei uns immer wieder für hysterische Diskussionen mit der GL sorgt: Wer beschließt Arbeitsmittel für den Betriebsrat/Gesamtbetriebsrat/Konzernbetriebsrat?
Versetzung kurz vor der Gründung
Hallo zusammen, Ich hole ein bisschen aus, um die Situation zu schildern. Wir waren ein kleines Unternehmen mit gutem Draht zur Geschäftsführung, deshalb hatten wir in den letzten 20 Jahren keinen Be
Gründung KBR, zur Verdeutlichung mal einige Fragen dazu
ÄlterSacht mal.... bezüglich meiner Recherche bin ich auf eine Fragestellung für mich gestoßen. Und zwar handelt es sich um die KBR Gründung als solches. Ich bin zwei oder dreimal über den Punkt gestolpert
Informationen aus dem Konzernbetriebsrat erhalten
ÄlterUnser Unternehmen – eine GmbH – gehört zu einem Konzern, in welchem es auch einen Konzernbetriebsrat gibt. Dieser setzt sich aus ca. 40 entsendeten Mitgliedern der Betriebsräte aus allen Unternehmen d
Zuständigkeit Konzernbetriebsrat bei Schliessung?
ÄlterHallo, wenn eine Verstriebsstelle mit 15 MA geschlossen werden soll und es dort keinen Betriebsrat gibt, ist dann der Konzernbetriebsrat dafür zuständig? Kann der Konzernbetriebsrat Verhandlung