Einstellung von Lehrlingen
Hallo!
Hier meine Frage:
Wir sollen 4 neue Lehrlinge bekommen. Soweit so gut. Ich hatte das in meiner Laufbahn als BR noch nicht. Der Marktleiter hat mir heute die 4 Bewerbungsbögen überreicht. Nun haben wir ja auch die 7 tägige Frist. Kann diese der Marktleiter verlängern? schriftlich? Oder muß ich bis kommenden Montag eine Entscheidung treffen. Denke hier ist ja auch die JAV im Boot. Sie hatte aber auch noch keine Info vom Chef über die neuen Lehrlinge bekommen. Wie gehen wir richtig vor.??. Danke will alles richtig machen und die Tipps sind immer super
Community-Antworten (12)
23.04.2012 um 22:46 Uhr
die JAV ist teil des betriebsrates ! also wissen sie doch bescheid! was sollt ihr/ willst bzw musst du entscheiden bis montag?
23.04.2012 um 23:08 Uhr
Gut bei einstellungen müssen wir ja zustimmen. läuft das mit den azubis genauso ? Oder ist noch was zu beachten? Ausserdem muß ein Azubi schon nach dem 2. Lehrjahr aufhören weil sie keine Verlängerung bekommt und nun kommen 4 Neue.
23.04.2012 um 23:34 Uhr
Verlängerung eines Azubis? Hat dieser einen zweijährigen Ausbildungsberuf abgeschlossen, den man mit einem weiteren Jahr auf einen dreijährigen "aufstocken" könnte?
Dann ist das eben so ... Wo ist das Problem?
23.04.2012 um 23:40 Uhr
Ja, Einstellung der Azubis ist Zustimmungspflichtig. Dauert die Ausbildung nur 2 Jahre? Dh. nach Pruefung ist Ende. Es geht vielen jungen Menschen so, ihr koennt nur eine BV anstreben fuer ein Garantiejahr dannach, damit sie etwas Praxis als Geselle bekommen. Leider treffe ich immer mehr junge LAN, welche gerade ihre Pruefung hatten, danach Harz4. Aber eine Lehre gemacht zu haben ist immer noch etwas fuers Leben. Nachtrag: Bewerbungsboegen sind aber kein Einstellungsantrag. Was ist jetzt deine Frage?
24.04.2012 um 09:37 Uhr
Ihr behandelt die Azubis bei der Einstellung genauso wie andere AN. Die JAV ladet ihr zur Sitzung ein. Fristverlängerung ist doch nicht erforderlich.
Es sei denn - es fehlen Euch im Sinne des § 99 BetrVG noch Unterlagen und Informationen. Da müsst Ihr den Leiter ansprechen und ihn darauf hinweisen, dass die Frist erst zu laufen beginnt, wenn er alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hat.
24.04.2012 um 16:34 Uhr
Mich würde ja immer noch interessieren, was mit dem Azubi los is, der nach dem 2ten Lehrjahr nicht verlängert wird. Mag der TE evtl nochmal nachlegen? Handelt es sich tatsächlich um eine zwei jährige Ausbildung? Mir würde sich bei der Einstellung von vier Azubis und der Vorlage von vier Bewerbungen auch die Frage stellen ob tatsächlich nur vier Bewerbungen eingegangen sind. Ich weiß, einige hier sind mit der Vorauswahl durch die Geschäftsleitung durchaus einverstanden. Aber wenn schon mal jemand alles richtig machen will .....
24.04.2012 um 20:46 Uhr
Hi!
Leider ist der Azubi der nicht verlängert wird ein Azubi einer Leihfirma. Der Marktleiter muss sie ja nicht für das 3. Lehrjahr nehmen . Er hat ihr das auch schon gesagt . Nur hätte sie halt das gerne gemacht. Für einen Lehrling konnten wir das 3. Jahr 2011 durchsetzten.
Gut es sind viel mehr als 4 Bewerbungen eingegangen . Eine Vorauswahl wurde durch die Geschäftsleitung und den Ausbildungsbetreuer getroffen. ..............
25.04.2012 um 03:04 Uhr
Wo ist dann das Problem? Ihr seid dagegen das vier interne Azubis eingestellt werden sollen, weil gleichzeitig ein externer Azubi nicht behalten wird? Der externe kann seine Ausbildung doch weiterhin beenden, der wird nur nach woanders verliehen. Kündigen kann man dem deshalb nicht!
Bischen abseits vom Thema: Können Azubis egtl verliehen werden? Und wieso sollte jemand Azubis leihen wollen?
25.04.2012 um 13:33 Uhr
Ganz so abseits finde ich die Frage gar nicht. Jedenfalls hat sie sich mir sofort beim Lesen von Monsters Antwort aufgedrängt.
Warum man die leihen will könnte ich mir vorstellen. Vermutlich wären sie, falls das denn legal ist, günstiger als "normale" Leiharbeiter und man muss nicht mal die Berufsschule bezahlen. Von allen anderen Vorteilen eines Leiharbeiters für den Arbeitgeber mal ganz abgesehen.
25.04.2012 um 13:58 Uhr
Hallo, Azubi als Leiharbeiter?? Bildet die Verleiherfirma aus?? In welchen Lehrberufen?? Um ausbilden zu können benötigt man einen Meister oder Personal in ähnlicher Stellung. Ich kann mir nicht vorstellen dass es das gibt. Wenn ein Verleiher ausbilden sollt dann doch eher in Berufen die sie als Firma selbst benötigen. Bürokaufleute, Personalkaufleute o. ä. Dass diese dann verliehen werden glaube ich nicht.
25.04.2012 um 15:15 Uhr
Ja aber wenn man Azubis ausleiht, dann muß man die doch ausbilden ... Und wenn man das will kann man die doch gleich selbst einstellen?
25.04.2012 um 22:03 Uhr
Hallo!
Wir sind ja nicht dagegen dass die Lehrlinge eingestellt werden.
Wollten halt nur der einen die Möglichkeit bieten das sie dass 3. Lehrjahr bei uns machen kann und nicht bei der Leihfirma. Aber sie hat schon was anderes habe ich heute erfahren.
Der Name der Leihfirma ist mir leider entfallen , aber die Lehrlinge bekommen die Hälfte an Lohn wie unsere anderen. Finde ich persönlich ne Sauerei. Aber gesparrt wird gerne . Ich bin im Einzelhandel beschäftigt. Danke für die Antworten.
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