Ganztägiges Azubi Event mit Minderjährigen
-->> lieben Dank schonmal für die Infos; Gesetzestexte und § - ob §8 und §13 sind nicht die Frage - werden von unserer Ausbildungsleitung auch beherrscht ;-) - sondern ob jmd. schonmal ein solches Event durchgeführt hat und bzgl. rechtlicher Absicherung dann evtl. von den Erziehungsberechtigten der Minderjährigen Azubis sich eine Zustimmung ausstellen hat lassen oder ähliches? Übrigens ist die Veranstaltung freiwillig; wenn ein Azubi an dem Tag lieber in den Betrieb kommt bzw. zur Berufsschule geht ist das auch kein Problem. Also Danke für weitere Tipps!
Hallo, unsere Ausbildungsleitung fragt an was zu beachten ist, wenn ein ganztägiges Azubi Event geplannt ist und daran u.a. Minderjährige Azubis teilnehmen - ??? Beginn der Veranstaltung 08:00 Uhr mit gem. Frühstück, anschl. Workshop zu Themen wie Umgangsformen - Mittagspause - Knigge, abends 18:30 Uhr ein Theaterbesuch als Abschluss. Ende des Tages ca. 23:00 / 23:30 Uhr. Wir finden die Idee sehr gut - was muss jedoch rechtlich mit den Minderjährigen Azubis beachtet werden? Danke!
Community-Antworten (3)
23.04.2012 um 18:31 Uhr
.... naja - § 8 JArbSchG (Beschäftigung nicht mehr als 8 Std/Tag). Das dürfte kein Problem sein. Schon eher das Ende um ca 23:00 (allgemeiner Jugendschutz).
Da kenne ich mich im Detail nicht aus - aber vielleicht sagt einer noch was dazu.
23.04.2012 um 19:24 Uhr
also wenn eure Ausbildungsleitung das nicht weiss... dann solltet ihr mal einen Antrag nach §98, 2 stellen denn dann scheint die total unfähig zu sein, die grundlegenden Gesetze nicht zu kennen ist wohl übel.
23.04.2012 um 19:49 Uhr
"Wir finden die Idee sehr gut - was muss jedoch rechtlich mit den Minderjährigen Azubis beachtet werden?"
Das JuSchG > Unterschiede unter 16 / über 16 beachten!
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