Erstellt am 22.10.2020 um 09:36 Uhr von Kjarrigan
Meiner Meinung nach nein.
Der BR beschließt das Seminar und den Seminaranbieter und Ort.
Wenn der BR beschließt ein Onlineseminar zu besuchen und das BRM das von zuhause aus machen kann, dürfte das OK sein.
Der AG hat das BRM für Seminare (notwendige BR Arbeit) freizustellen und die kosten zu tragen.
Welche Gründe gibt der AG denn an, die gegen den Ort (zuhause) sprechen. Kostengründe können es ja nicht sein :)
Erstellt am 22.10.2020 um 10:09 Uhr von celestro
"Welche Gründe gibt der AG denn an, die gegen den Ort (zuhause) sprechen."
Ich würde mal davon ausgehen, dass der AG sicherstellen will, das der AN auch dem Seminar folgt. Zu Hause könnte der AN das Seminar einschalten und dann Kaffee trinken, den Rasen mähen oder sonst etwas veranstalten.
Erstellt am 22.10.2020 um 10:17 Uhr von Kratzbürste
Immerhin eine Frage der Mitbestimmung. Verlangen kann der AG nicht, dass es so oder so geht.
Erstellt am 22.10.2020 um 10:28 Uhr von celestro
sofern es eine BV zu HomeOffice gibt, würde ich da mal reinschauen. Allerdings sehe ich nicht, das der AN das einfach von zu Hause aus machen darf. Und ehrlich gesagt habe ich ganz erhebliche Zweifel, dass der BR hier einen Beschluss gefasst hat, der das zu Hause des AN als Ort des Seminars beinhaltet.
Erstellt am 22.10.2020 um 10:42 Uhr von Dummerhund
Ich denke mal aus der Frage geht nicht eindeutig hervor ob es sich um ein BR Seminar handelt oder um ein Seminar was die Arbeit betrifft an dem ein AN teil nimmt der auch im BR sitzt.
Erstellt am 22.10.2020 um 10:44 Uhr von celestro
das stimmt. Wobei ich sagen würde ... das macht für die Betrachtung "darf der AN das von zu Hause aus machen" auch keinen Unterschied.
Erstellt am 22.10.2020 um 11:09 Uhr von Kjarrigan
Im Anfangspost steht "BR-Mitglied an diesem Seminar" von daher bin ich von einem BR Seminar ausgegangen. Und hierzu hat der BR selbstverständlich einen Entsendebeschluss zu fassen - dieser sollte Thema,, Anbieter, Kosten, und Seminarort enthalten.
Natürlich sind nicht BR Seminare - also Seminare die vom AG angeordnet sind was ganz anderes.
Und lieber celestro: Das das BRM zuhause nicht am Seminar teilnimmt sondern andere Dinge verrichtet - so könnte ja der AG immer bei jedem Seminar außerhalb der Arbeitsstätte argumentieren und damit quasi alle Seminarteilnahmen verhindern.
Die Begründung dürfte also vor einem ArbG kaum standhalten.
Erstellt am 22.10.2020 um 11:13 Uhr von celestro
@Kjarrigan
Unsinn! Wenn das Seminar bei der GW gebucht ist und man dort hingeht, kann man wohl kaum zu Hause rasen mähen oder was anderes machen. Schon alleine, weil der Schulungsleiter wohl kaum drüber hinwegsieht, wenn einer "eine rauchen geht" und dann 3 Stunden nicht zurück kommt.
Erstellt am 22.10.2020 um 11:22 Uhr von Kjarrigan
ach celestro
da sind meine ganz persönlichen Erfahrungen aber ganz anders.
In jedem Seminar an dem ich bisher teilgenommen habe 8und das waren einige)
gehen einige Teilnehmer früher, kommen später, (auch ganze oder halbe Tage) und alle haben anschließend das Teilnamezertifikat bekommen. Du glaubst doch nicht das ein einziger Referent diese "Fehlzeit" dem AG mitteilt.
DAs ist doch lebensfremd!
Erstellt am 22.10.2020 um 11:54 Uhr von celestro
das der Referent dem AG die Fehlzeit mitteilt, habe ich auch gar nicht gesagt. Allerdings waren bei den BR-Seminaren, bei denen ich war, ALLE Teilnehmer die ganze Zeit dabei. Es ging niemand früher und es kam niemand später.
Erstellt am 22.10.2020 um 12:52 Uhr von ganther
und ich kenne sehr wohl Referenten (gerade so aus dem Bereich Richter) die SEHR allergisch auf Teilnehmer reagieren, die offensichtlich keinen Bock auf das Seminar haben und dann auch entsprechende Ansagen bringen. Ein BAG-Richter hat mal einen Teilnehmer brüllend aus dem Seminar geworfen
Erstellt am 22.10.2020 um 12:55 Uhr von takkus
Das hab ich aber schon anders erlebt. Da war mal ein Kolleg ein Hamburg am Nachmittag zum Golf spielen und bei einer Veranstaltung in Warnemünde waren in einigen Workshops auch noch Stühle frei.
Erstellt am 22.10.2020 um 15:33 Uhr von celestro
"und bei einer Veranstaltung in Warnemünde waren in einigen Workshops auch noch Stühle frei."
Wenn im Restaurant noch Stühle frei sind ....
Erstellt am 22.10.2020 um 15:55 Uhr von takkus
Erstellt am 22.10.2020 um 16:10 Uhr von celestro
Mami! Jemand hat mich ganz schlimm beleidigt! ;-)
Erstellt am 22.10.2020 um 19:07 Uhr von Dummerhund
Wenn wir mal von den persönlichen Animositäten wieder weg gehen.
Ist ein ordnungsgemäßer Beschluss über ein Seminar gefasst worden muss der BR den AG über folgendes Unterrichten: Angaben über den Anbieter, Zeit, Dauer, Ort, Thematik und Themenplan.
Hier obliegt es wohl dem BR OB er dem AG mitteilt das die Seminarteilnehmer online im Betrieb die Schulung erleben oder die jeweilige Heimadresse jedes Teilnehmer benennen.
Der AG kann zwar bei der Heimadresse seine bedenken einbringen und sich mit dem BR darüber unterhalten, aber festsetzen kann der AG dies einseitig nicht. Einigt er sich mit dem BR nicht über den Ort wo die Teilnehmer ihr Wissen erlangen, bleibt dem AG nur der Rechtsweg über das Gericht.
Soviel dazu sollte es sich hier wirklich um ein BR Seminar handeln.
Erstellt am 23.10.2020 um 10:06 Uhr von ganther
oder der BR muss vor Gericht, weil der AG einfach nicht zahlt.... Der BR Beschluss muss halt hier eindeutig sein und da kann man bei einem solchen online-Seminar sicher etwas falsch machen, wenn man dem Mitglied die Möglichkeit eröffnen will das Seminar von zu Hause zu machen
Erstellt am 23.10.2020 um 10:40 Uhr von Pickel
Lustig wie hier alle den Grundsatz vergessen dass BR-Arbeit grundsätzlich wenn möglich im Betrieb zu erfolgen hat. Der BR hat hier ganz sicher keine Entscheidungsmacht.
Erstellt am 23.10.2020 um 10:58 Uhr von celestro
"Lustig wie hier alle den Grundsatz vergessen dass BR-Arbeit grundsätzlich wenn möglich im Betrieb zu erfolgen hat."
1.) Wo finde ich diesen Grundsatz?
2.) BR-Seminare werden von praktisch allen Anbietern auch "In-House" angeboten. Der Grundsatz würde bedeuten, dass der BR keine Seminare beschließen darf, die außer Haus stattfinden. Oder?
Erstellt am 23.10.2020 um 13:39 Uhr von Dummerhund
@Pickel
"Lustig wie hier alle den Grundsatz vergessen dass BR-Arbeit grundsätzlich wenn möglich im Betrieb zu erfolgen hat. Der BR hat hier ganz sicher keine Entscheidungsmacht."
In Ergänzung zu celestro, wie macht ihr das denn wenn ihr ein Seminar bei der WAF ODER dem BZO bucht?
Erstellt am 23.10.2020 um 20:57 Uhr von Moreno
Passiert sicher selten aber in diesem Fall bin ich beim Pickel! Hier sehe ich kein Anrecht, dass ich dieses Online Seminar Zuhause am Pool verfolgen darf. Wenn die technischen Möglichkeiten im Betrieb vorhanden sind und das Seminar störungsfrei verfolgt werden kann gibt es keinen Grund nicht im Betrieb zu sein!
Erstellt am 23.10.2020 um 23:42 Uhr von celestro
ob der BR den Ort derart festlegen darf, weiß ich auch nicht. Ich tendiere auch eher zu einem Nein. Allerdings nicht aufgrund eines angeblichen Grundsatzes, von dem ich noch nie gehört habe.
Da ich es aber für sehr wahrscheinlich halte, das der Beschluss eh nicht "Teilnehmer darf das von zu Hause aus machen" stellte sich für mich die Frage auch gar nicht.
Erstellt am 24.10.2020 um 09:58 Uhr von Dummerhund
Das ist leider die Krux an diesem Frage - Antworten hier. Es wird eine Frage rein gestellt, wir reden uns die Köppe heiß und der TE scheint in Zwischenzeit ausgewandert zu sein.
Ich persönlich kann übrigens auch nicht nach vollziehen warum sie zu hause vorm PC sitzen sollten und nicht im Betrieb. Habe deshalb nicht umsonst geschrieben, das wenn der Beschluss ordnungsgemäß erfolgt ist...... . Ist er es nicht, bin ich bei euch.