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ganztägiges Onlineseminar - wer bestimmt Schulungsort?

H
Heimchen
Okt 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen,

darf der AG festlegen wo ein ganztägiges Onlineseminar stattzufinden hat? Also ob das BR-Mitglied an diesem Seminar von zu Hause aus teilnehmen darf oder ob Es in den Betrieb kommen muss.

Gruß Th.

349023

Community-Antworten (23)

K
Kjarrigan

22.10.2020 um 11:36 Uhr

Meiner Meinung nach nein. Der BR beschließt das Seminar und den Seminaranbieter und Ort. Wenn der BR beschließt ein Onlineseminar zu besuchen und das BRM das von zuhause aus machen kann, dürfte das OK sein.

Der AG hat das BRM für Seminare (notwendige BR Arbeit) freizustellen und die kosten zu tragen. Welche Gründe gibt der AG denn an, die gegen den Ort (zuhause) sprechen. Kostengründe können es ja nicht sein :)

C
celestro

22.10.2020 um 12:09 Uhr

"Welche Gründe gibt der AG denn an, die gegen den Ort (zuhause) sprechen."

Ich würde mal davon ausgehen, dass der AG sicherstellen will, das der AN auch dem Seminar folgt. Zu Hause könnte der AN das Seminar einschalten und dann Kaffee trinken, den Rasen mähen oder sonst etwas veranstalten.

K
kratzbürste

22.10.2020 um 12:17 Uhr

Immerhin eine Frage der Mitbestimmung. Verlangen kann der AG nicht, dass es so oder so geht.

C
celestro

22.10.2020 um 12:28 Uhr

sofern es eine BV zu HomeOffice gibt, würde ich da mal reinschauen. Allerdings sehe ich nicht, das der AN das einfach von zu Hause aus machen darf. Und ehrlich gesagt habe ich ganz erhebliche Zweifel, dass der BR hier einen Beschluss gefasst hat, der das zu Hause des AN als Ort des Seminars beinhaltet.

D
DummerHund

22.10.2020 um 12:42 Uhr

Ich denke mal aus der Frage geht nicht eindeutig hervor ob es sich um ein BR Seminar handelt oder um ein Seminar was die Arbeit betrifft an dem ein AN teil nimmt der auch im BR sitzt.

C
celestro

22.10.2020 um 12:44 Uhr

das stimmt. Wobei ich sagen würde ... das macht für die Betrachtung "darf der AN das von zu Hause aus machen" auch keinen Unterschied.

K
Kjarrigan

22.10.2020 um 13:09 Uhr

Im Anfangspost steht "BR-Mitglied an diesem Seminar" von daher bin ich von einem BR Seminar ausgegangen. Und hierzu hat der BR selbstverständlich einen Entsendebeschluss zu fassen - dieser sollte Thema,, Anbieter, Kosten, und Seminarort enthalten.

Natürlich sind nicht BR Seminare - also Seminare die vom AG angeordnet sind was ganz anderes.

Und lieber celestro: Das das BRM zuhause nicht am Seminar teilnimmt sondern andere Dinge verrichtet - so könnte ja der AG immer bei jedem Seminar außerhalb der Arbeitsstätte argumentieren und damit quasi alle Seminarteilnahmen verhindern. Die Begründung dürfte also vor einem ArbG kaum standhalten.

C
celestro

22.10.2020 um 13:13 Uhr

@Kjarrigan

Unsinn! Wenn das Seminar bei der GW gebucht ist und man dort hingeht, kann man wohl kaum zu Hause rasen mähen oder was anderes machen. Schon alleine, weil der Schulungsleiter wohl kaum drüber hinwegsieht, wenn einer "eine rauchen geht" und dann 3 Stunden nicht zurück kommt.

K
Kjarrigan

22.10.2020 um 13:22 Uhr

ach celestro da sind meine ganz persönlichen Erfahrungen aber ganz anders. In jedem Seminar an dem ich bisher teilgenommen habe 8und das waren einige) gehen einige Teilnehmer früher, kommen später, (auch ganze oder halbe Tage) und alle haben anschließend das Teilnamezertifikat bekommen. Du glaubst doch nicht das ein einziger Referent diese "Fehlzeit" dem AG mitteilt. DAs ist doch lebensfremd!

C
celestro

22.10.2020 um 13:54 Uhr

das der Referent dem AG die Fehlzeit mitteilt, habe ich auch gar nicht gesagt. Allerdings waren bei den BR-Seminaren, bei denen ich war, ALLE Teilnehmer die ganze Zeit dabei. Es ging niemand früher und es kam niemand später.

G
ganther

22.10.2020 um 14:52 Uhr

und ich kenne sehr wohl Referenten (gerade so aus dem Bereich Richter) die SEHR allergisch auf Teilnehmer reagieren, die offensichtlich keinen Bock auf das Seminar haben und dann auch entsprechende Ansagen bringen. Ein BAG-Richter hat mal einen Teilnehmer brüllend aus dem Seminar geworfen

T
takkus

22.10.2020 um 14:55 Uhr

Das hab ich aber schon anders erlebt. Da war mal ein Kolleg ein Hamburg am Nachmittag zum Golf spielen und bei einer Veranstaltung in Warnemünde waren in einigen Workshops auch noch Stühle frei.

C
celestro

22.10.2020 um 17:33 Uhr

"und bei einer Veranstaltung in Warnemünde waren in einigen Workshops auch noch Stühle frei."

Wenn im Restaurant noch Stühle frei sind ....

T
takkus

22.10.2020 um 17:55 Uhr

Knallkopp... :-)

C
celestro

22.10.2020 um 18:10 Uhr

Mami! Jemand hat mich ganz schlimm beleidigt! ;-)

D
DummerHund

22.10.2020 um 21:07 Uhr

Wenn wir mal von den persönlichen Animositäten wieder weg gehen.

Ist ein ordnungsgemäßer Beschluss über ein Seminar gefasst worden muss der BR den AG über folgendes Unterrichten: Angaben über den Anbieter, Zeit, Dauer, Ort, Thematik und Themenplan. Hier obliegt es wohl dem BR OB er dem AG mitteilt das die Seminarteilnehmer online im Betrieb die Schulung erleben oder die jeweilige Heimadresse jedes Teilnehmer benennen.

Der AG kann zwar bei der Heimadresse seine bedenken einbringen und sich mit dem BR darüber unterhalten, aber festsetzen kann der AG dies einseitig nicht. Einigt er sich mit dem BR nicht über den Ort wo die Teilnehmer ihr Wissen erlangen, bleibt dem AG nur der Rechtsweg über das Gericht. Soviel dazu sollte es sich hier wirklich um ein BR Seminar handeln.

G
ganther

23.10.2020 um 12:06 Uhr

oder der BR muss vor Gericht, weil der AG einfach nicht zahlt.... Der BR Beschluss muss halt hier eindeutig sein und da kann man bei einem solchen online-Seminar sicher etwas falsch machen, wenn man dem Mitglied die Möglichkeit eröffnen will das Seminar von zu Hause zu machen

P
Pickel

23.10.2020 um 12:40 Uhr

Lustig wie hier alle den Grundsatz vergessen dass BR-Arbeit grundsätzlich wenn möglich im Betrieb zu erfolgen hat. Der BR hat hier ganz sicher keine Entscheidungsmacht.

C
celestro

23.10.2020 um 12:58 Uhr

"Lustig wie hier alle den Grundsatz vergessen dass BR-Arbeit grundsätzlich wenn möglich im Betrieb zu erfolgen hat."

1.) Wo finde ich diesen Grundsatz?

2.) BR-Seminare werden von praktisch allen Anbietern auch "In-House" angeboten. Der Grundsatz würde bedeuten, dass der BR keine Seminare beschließen darf, die außer Haus stattfinden. Oder?

D
DummerHund

23.10.2020 um 15:39 Uhr

@Pickel "Lustig wie hier alle den Grundsatz vergessen dass BR-Arbeit grundsätzlich wenn möglich im Betrieb zu erfolgen hat. Der BR hat hier ganz sicher keine Entscheidungsmacht."

In Ergänzung zu celestro, wie macht ihr das denn wenn ihr ein Seminar bei der WAF ODER dem BZO bucht?

M
Moreno

23.10.2020 um 22:57 Uhr

Passiert sicher selten aber in diesem Fall bin ich beim Pickel! Hier sehe ich kein Anrecht, dass ich dieses Online Seminar Zuhause am Pool verfolgen darf. Wenn die technischen Möglichkeiten im Betrieb vorhanden sind und das Seminar störungsfrei verfolgt werden kann gibt es keinen Grund nicht im Betrieb zu sein!

C
celestro

24.10.2020 um 01:42 Uhr

ob der BR den Ort derart festlegen darf, weiß ich auch nicht. Ich tendiere auch eher zu einem Nein. Allerdings nicht aufgrund eines angeblichen Grundsatzes, von dem ich noch nie gehört habe.

Da ich es aber für sehr wahrscheinlich halte, das der Beschluss eh nicht "Teilnehmer darf das von zu Hause aus machen" stellte sich für mich die Frage auch gar nicht.

D
DummerHund

24.10.2020 um 11:58 Uhr

Das ist leider die Krux an diesem Frage - Antworten hier. Es wird eine Frage rein gestellt, wir reden uns die Köppe heiß und der TE scheint in Zwischenzeit ausgewandert zu sein. Ich persönlich kann übrigens auch nicht nach vollziehen warum sie zu hause vorm PC sitzen sollten und nicht im Betrieb. Habe deshalb nicht umsonst geschrieben, das wenn der Beschluss ordnungsgemäß erfolgt ist...... . Ist er es nicht, bin ich bei euch.

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