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Abspaltung von BR

H
Hempi
Nov 2016 bearbeitet

Wir haben zwei Firmen aber einen Gesamtbetrieb somit einen BR. Können wir in der zweiten Firma einen BR wählen und uns von dem anderen lösen?

3.147030

Community-Antworten (30)

K
Kölner

22.04.2012 um 12:47 Uhr

@Hempi Zwei Firmen aber einen Gesamtbetrieb? Bei solchen Aussagen muss man erst einmal nachfragen: Seid Ihr eine Firma mit zwei Standorten oder wirklich zwei Firmen (eigenständig)? Seid wann wählt Ihr denn zusammen? Und warum wilst Du jetzt etwas trennen, was bereits besteht?

H
Hempi

22.04.2012 um 13:04 Uhr

Also es wurde bei uns ein Betriebsteil abgespalten und zu einer eigenen Firma gemacht. Beide Betriebe sind auf einem Gelände. Das Problem ist das wir Drei-Schicht arbeiten und der Rest nicht. Wir sind von unserem BR nicht gut vertreten, es wird keine Rücksprache mit uns gehalten wenn es um Schicht geht. Weil wir zum Gesamtbetrieb einen relativ kleinen Teil der Belegschaft darstellen haben wir keine Lobby im Rat. Jetzt ist der Punkt erreicht wo wir nicht mehr mitspielen wollen und uns nicht mehr für bessere Jobs der Freigestellten verkaufen lassen.

N
NoPain

22.04.2012 um 13:10 Uhr

Sieht mir nach einer GROBEN Pflichtverletzung des ehemaligen BR aus, denn der hätte für den abgespaltete Betrieb eine BR Wahl organiseren müssen und ob der GBR dadurch überhaupt rechtlich legitimiert ist wage ich zu bezweifeln!

Vorausgesetzt es ist eine echte Spaltung gewesen und es handelt sich nicht um einen Gemeinschaftsbetrieb, dann wäre aber auch der GBR nicht wählbar gewesen.

Wie viele seit Ihr denn in dem abgespalteten Betrieb?

H
Hempi

22.04.2012 um 13:17 Uhr

Wir sind ca. 340 eigene MA und ca. 60 Leiharbeiter. Es ist uns immer erzählt worden zwei Firmen aber ein Gesamtbetrieb.

K
Kölner

22.04.2012 um 13:25 Uhr

@Hempi Ihr seid ZWEI unterschiedliche Firmen (also auch der Name, der GF und die UN-Form)?

N
NoPain

22.04.2012 um 13:31 Uhr

@Hempi.

Das kann je nach rechtlichen Gegebenheiten auch stimmen, nur ein GBR wird von den GREMIEN ( Mehrzahl ) gewählt und nicht von EINEM Gremium bestellt.

Es gibt, so wie ich Deine Posts verstehe, nur zwei Möglichkeiten wie Ihr aufgestellt seit.

  1. Ihr seit ein Unternehmen mehrere Betriebe --> Wahl eines BR für JEDEN eigenständigen Betrieb und Wahl eines GBR bestehend aus Mitgliedern, in Eurem Fall, beider Gremien.

oder

  1. Ihr seit ein Gemeinschaftsbetrieb --> Wahl eines BR für alle Betriebe, ohne Wahl eines GBR.

So wie Du Eure BR Aufstellung schilderst und sollte meine Vermutung zutreffen, habt Ihr in jedem Fall schwerwiegende rechtliche Probleme.

H
Hempi

22.04.2012 um 13:34 Uhr

Es sind zwei GmbH, bei beiden sind die Gf gleich sind aber beide jede für sich im Handelsregister eingetragen. Die Betriebsleiter sind unterschiedlich. Die "alte" Firma hat ihren Namen behalten und wir haben einen Namen der aus dem alten und einem neuen besteht.

G
gironimo

22.04.2012 um 13:35 Uhr

Vielleicht ist der § 3 BetrVG etwas für Euch.

Ihr könnt Euch vor Ort auch an die Gewerkschaft wenden, die Euch mit Rat und Tat zur Verfügung stehen kann.

K
Kölner

22.04.2012 um 13:37 Uhr

@all Man kann ja auch mal einverstanden gewesen sein, dass ein gemeinsamer BR besteht...

N
NoPain

22.04.2012 um 13:41 Uhr

@Hempi,

dann seit Ihr:

  1. Ihr seit ein Unternehmen mehrere Betriebe --> Wahl eines BR für JEDEN eigenständigen Betrieb und Wahl eines GBR bestehend aus Mitgliedern, in Eurem Fall, beider Gremien und der GBR ist rechtlich nicht legitimiert.

@Kölner,

Du meinst wie Kleinstbetriebe?

K
Kölner

22.04.2012 um 13:44 Uhr

@NoPain Vielleicht. Oder eine abhängige Tochter oder was weiss ich...

H
Hempi

22.04.2012 um 13:50 Uhr

Die Gewerkschaft hat dieses Spiel mit gemacht, unser BR-Vositzender ist mittlerweile stellv. Bevollmächtigter . Ich weiß nicht von wem wir Hilfe erwarten können süße das wir uns selbst helfen. Wir haben auch die Grabenkämpfe innerhalb des Rates satt. Jeder ist sich selbst der Nächste. Es gab als die Firmen abgespalten wurde schonmal die Frage nach einem eigenen BR aber es wurde gesagt es sei so besser und einfacher wir waren so blöd und haben es geglaubt.

N
NoPain

22.04.2012 um 13:52 Uhr

@Kölner,

mit weit über 300 AN und sehr vielen Leiharbeitern ist man aber kein Kleinstbetrieb mehr oder? ;)

Eine abhängige Tochter wäre denkbar, dann wäre es aber ein Gemeinschaftsbetrieb, also 2., und auch da wäre dann aber ein GBR nicht rechtlich legitimiert oder aus wen soll der GBR dann bestehen und für wen, Gremien, sollen Regelungen getroffen werden?

In beiden Fällen wären massivste rechtliche Probleme vorhanden!

@Hempi,

Es gab als die Firmen abgespalten wurde schonmal die Frage nach einem eigenen BR aber es wurde gesagt es sei so besser und einfacher

Ja, soetwas in der Art dachte ich mir schon bei meinem ersten Post ;)

K
Kölner

22.04.2012 um 13:59 Uhr

@NoPain Und ich hatte mir schon gedacht, dass die Gewerkschaft die Finger im Spiel hat...

H
Hempi

22.04.2012 um 13:59 Uhr

Man noch mehr Betriebsteile "ausgelagert" und aus denen eigene Firmen gegründet und alle mit der gleichen GF aber eigenen Betriebsleiter. Für alle ist der "alte" BR zuständig.

N
NoPain

22.04.2012 um 14:07 Uhr

@Kölner,

inwiefern?

@Hempi,

ich habe Dich doch richtig verstanden:

  1. Alle Betriebe sind GmbHs?

  2. Alle GmbHs haben einen GF?

  3. Alle GmbHs sind auch eigenständig Organisiert bzw. haben eine eigene Personalabteilung, eigene Lohnbuchhaltung?

H
Hempi

22.04.2012 um 14:11 Uhr

Alle Betriebe sind eigene GmbH, alle Betriebe haben die gleiche GF, alle haben verschiedene Betriebsleiter, bei allen ist die Personalabteilung und Buchhaltung die gleiche und alle haben den gleichen BR.

N
NoPain

22.04.2012 um 14:26 Uhr

Hallo Hempi,

das alle die gleiche GF haben ist unwichtig, die GmbHs müssen einen GF haben, ohne den wäre auch keine Eintragung im Handelsregister möglich. Problematisch sehe ich allerdings die gemeinsame Nutzung der Personal- und Lohnbuchhaltung! Optisch hat sich in den "Betrieben" auch nichts getan, als Uniformfarblich, Firmenidentität die nach aussen gezeigt wird? Räumliche Trennungen?

Bei der Eintagung ins Handelsregister nach der SPALTUNG müsste, wenn ich mich nicht täusche, auch eine Stellungsnahme zur Spaltung des BR hinterlegt sein, andernfalls wäre ein Eintrag meiner Meinung nach nicht möglich, wie sieht die aus?

Aber wie gesagt, Euer GBR ist meiner Meinung nach nicht rechtlich legitimiert, da dieser nur von einem Gremium berufen wurde. Und selbst wenn Ihr ein Gemeinschaftsbetrieb wäred, wäre kein GBR wählbar gewesen und alle BV und Absprachen sind nichtig, wenn nicht sogar die gesamte BR Wahl wegen Verkennung des Betriebsbegriffes!

Damit solltest Du mal den BR konfrontieren und um möglichst stille Neuwahlen drängen, dann, wenn Ihr das so wollt, mit zwei BR Gremien und daraus dann den GBR wählen. Wenn Ihr allerdings BV an den Backen habt die nachteilig für Euch sind und Euch benachteiligen...

Zudem solltet Ihr den Betriebsbegriff von einem Fachanwalt, nach Möglichkeit von einen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, klären lassen, dann habt Ihr mehr Klarheit ;)

S
sanifair

22.04.2012 um 15:28 Uhr

@nopain

etweder überlese ich hier etwas oder ich lese hier was anderes:

Hempi spricht doch gar nicht von einem GBR. Man hat wohl einen BR im Gemeinschaftsbetrieb gewählt. Ob es ein solcher ist und wie man nun verfährt sollte man echt von einem RA prüfen lassen. Eine solche Frage wird man in einem solchen Forum wohl nie klären können

H
Hempi

22.04.2012 um 15:44 Uhr

Entschuldigung ich habe mich glaube ich nicht ganz klar ausgedrückt. Der BR ist der "alte" bisherigen Betrieb. Da ist nicht mit GBR oder so. son ein ganz normaler BR als solcher bezeichnet er sich heute auch noch. Die rechtliche Bewertung ist schwierig, weil über die Gewerkschaft bekommen wir bestimmt keien Hilfe weil diese an dem ganzen Mitgewirkt hat.

S
sanifair

22.04.2012 um 15:52 Uhr

wie hier schon diskutiert wurde: das kann sogar richtig sein - muss aber nicht

N
NoPain

22.04.2012 um 16:08 Uhr

@Hempi,

sag mal, hast Du Dein Eingangsthema geändert? Ich meine gelesen zu haben das Du was von einem GBR geschrieben hattest? Kann aber auch sein das ich mit dem "Gesamtbetrieb" einen Gesamtbetriebsrat assoziierte, welchen Du aber auch selber nicht widersprochen hattes, das Gehirn spielt einem ja manchmal auch Streiche ;)

Einen "Gesamtbetrieb" gibt es aber nicht, wenn dann ein Gemeinschaftsbetrieb oder ein Unternehmen mehrere Betriebe.

Nichtsdestotrotz, wenn eigenständige Betriebe existieren müssen für jeden Betrieb ein BR gewählt werden und dann eben ein GBR. Ab dem Zeitpunkt der Spaltung hat der vorhandene BR nur noch ein Übergangsmandat von sechs Monaten und in dieser Zeit hat er Neuwahlen einleiten zu lassen und falls nicht, ist eine betriebsratslose Zeit angesagt!

L
Lotte

22.04.2012 um 16:26 Uhr

Hempi, Vermutungsmodus an: Es gibt einen TV, der diese Konstruktion des Gemeinsachaftsbetriebs gemäß § 3 (1) BetrVG regelt.

Ist das so?

P
Peanuts

22.04.2012 um 16:32 Uhr

Naja, hier kann wohl kaum beurteilt werden können, ob dieser gemeinsame BR nicht tatsächlich legitimiert ist, KollegInnen beider Betriebe vertreten zu können.

Aber selbst wenn dieser BR legitimiert ist, werden die KollegInnen vor der nächsten Regelwahl darüber abstimmen dürfen, keinen gemeinsamen BR mehr wählen zu wollen ...

K
Kölner

22.04.2012 um 16:41 Uhr

@peanuts Das bezweifelt ja niemand. Aktuell ist dieser BR halt einfach für alle Kollegen zuständig...

N
NoPain

22.04.2012 um 16:43 Uhr

@peanuts,

die einzige Ausnahme zu den Bestimmungen zur Bildung von BR ist die von @Lotte angegebene. Ich vermute aber das es keine deratige Regelung in einem TV oder einer BV gibt, andernfalls hätte der TE dieses wohl schon mitgeteilt bzw. bei der Aussage des momentanen BR - Antwort 12 Erstellt am 22.04.2012 um 11:50 Uhr von Hempi

Es gab als die Firmen abgespalten wurde schonmal die Frage nach einem eigenen BR aber es wurde gesagt es sei so besser und einfacher wir waren so blöd und haben es geglaubt.

mit angegeben.

Zum anderen ist es völlig irrelevant was die AN gerne möchten, es gilt das BetrVG zur Bildung von BR. Ausnahmen sind meines Wissens nach nur für Betriebe die noch keinen BR hatten möglich. Ferner ist dieser BR rechtlich wohl eher nicht legitimiert da er den zweiten Betrieb sich einfach einverleibte und das dürfte wohl schwierig zu kommunizieren sein wenn die Geschichte vor Gericht landet.

K
Kölner

22.04.2012 um 16:48 Uhr

@NoPain 'Zum anderen ist es völlig irrelevant was die AN gerne möchten, es gilt das BetrVG zur Bildung von BR. Ausnahmen sind meines Wissens nach nur für Betriebe die noch keinen BR hatten möglich. Ferner ist dieser BR rechtlich wohl eher nicht legitimiert da er den zweiten Betrieb sich einfach einverleibte und das dürfte wohl schwierig zu kommunizieren sein wenn die Geschichte vor Gericht landet'

Dann mach Dich in diesem Punkt noch mal schlauer.

N
NoPain

22.04.2012 um 16:50 Uhr

@Kölner,

dann mach mich doch schlauer.

P
Peanuts

22.04.2012 um 16:55 Uhr

Soso, die Legitimation des jetzigen BR wird also nicht angezweifelt ...

L
Lotte

22.04.2012 um 19:34 Uhr

NoPain, Hempi schrieb: "Die rechtliche Bewertung ist schwierig, weil über die Gewerkschaft bekommen wir bestimmt keien Hilfe weil diese an dem ganzen Mitgewirkt hat."

Das führte zu meiner Vermutung. Vielleicht ist es auch eine BV...

Peanuts, die AN könnten eine BV, einen TV abwählen?

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