Erstellt am 18.04.2012 um 14:33 Uhr von petrus
Es wäre sicherlich wünschenswert, wenn Euer Anwalt mitkommt - nur wer zahlt das? Insbesondere bei einem "Erstgespräch" dürfte die Notwendigkeit zur Anwesenheit eines Sachverständigen nach §80(3) BetrVG gegen Null tendieren...
Was aber geht: Die Mitglieder eurer "Verhandlungskommission" schnellstmöglich schulen. Auf der folgenden Seite sollte sich was geeignetes finden lassen: http://www.betriebsrat.com/seminare-rhetorik-kommunikation
(Und solange ich keine Tantiemen von der WAF kriege: Natürlich gibt es auch Seminare ähnlichen Ihnalts bei Gewerkschaften oder anderen namhaften Seminaranbietern.)
Erstellt am 18.04.2012 um 16:51 Uhr von gironimo
Seid Ihr denn der Meinung, dass es zu einem Konflikt kommen wird - oder besteht schon einer?
Vom Grundsatz her geht es doch bei Verhandlungen zu einer BV darum, betriebliche Probleme zu regeln und nicht einen juristische Schlagabtausch zu führen. Da hat also eigentlich ein Anwalt nichts verloren. Tauchen bei den Gesprächen rechtliche Zweifel auf, kann man jederzeit die Verhandlungen unterbrechen und sich mit seinem Anwalt beraten.
Erstellt am 18.04.2012 um 17:15 Uhr von Fairlight
Ich denke mal mit "sich auf nichts einlassen" meint er auch nur, dass ihr nicht sofort eure Unterschrift unter das Papier setzen sollt, wenn euer AG mit irgendwelchen Änderungswünschen und -vorschlägen ankommt. Sowas ist im Rahmen der Verhandlungen über eine BV ja zu erwarten.
Grundsätzlich verstehe ich den Anwalt schon. Schließlich ist es auch für euer Selbstbewusstsein ganz entscheident, dass ihr selber mit dem Chef in den Ring steigt. Man muss ja auch nicht sofort zu einem Abschluss kommen (auch wenn es schön wäre). Verhandelt mit dem AG, nehmt seine Ansichten und Vorschläge auf, vertagt euch gegebenenfalls und tragt das Zwischenergebnis dem Anwalt vor. Der wird das ganze rechtlich einzuordnen wissen und dann könnt ihr die ganze Geschichte entsprechend eintüten.
Problematisch sind in dem Falle was petrus schon ganz richtig sagte die Kosten, die der Anwalt verursachen würde. Ich denke euer AG könnte angesäuert reagieren, wenn ihr einen anwaltlichen Argumentationsverstärker hinzuzieht. Zumal es auch anders ginge selbst bei noch zu erörternden Fragen (siehe oben).
Wenn nach den Verhandlungen immernoch nix Brauchbares rumgekommen ist und der Sachverhalt einigungsstellenfähig ist, kann man diese dann auch anrufen und den Anwalt in diesem Zusammenhang entweder als Beisitzer der Einigungsstelle benennen oder als Verfahrensbevollmächtigten hinzuziehen.