Hallo,
Wir sind nicht tarifgebunden. Es besteht aber eine Betriebsvereinbarung, in der die
Samstagszuschläge niedergeschrieben sind.
In den neueren Arbeitsverträgen sind aber die Zuschläge niedriger als in der Betriebs-
vereinbarung definiert.
Zusätzlich steht in den neueren Arbeitsverträgen der Satz : " Regelt eine Betriebsvereinbarung einen vom Arbeitsvertrag abweichenden Zuschlag, so gilt der
niedrigere von beiden."

Ist dies erlaubt ? - Können durch einen solchen Satz Arbeitsverträge immer schlechter
gestellt werden als eine Betriebsvereinbarung ?

Was können wir als Betriebsrat dagegen tun ?