Erstellt am 12.04.2012 um 16:55 Uhr von Kölner
@Ganter
Hilft es weiter, wenn sich jetzt der ein oder andere meldet und Dir ein 'Ja' entgegen schmettert?
Erstellt am 12.04.2012 um 17:13 Uhr von Ganter
3.14 Bescha?ftigte in der Wilhelma Entgeltgruppe 8
3.14.1 Tierpfleger mit einschla?giger Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1 als Revierpfleger.
3.14.2 Tierpfleger mit einschla?giger Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1,
die verantwortlich Menschenaffen oder Korallenfische pflegen, sowie
Tierpfleger mit einschla?giger Ausbildung nach Entgeltgruppe 5 Fallgruppe 1,
deren Ta?tigkeit wegen der Schwierigkeit der Aufgaben und der Gro?ße der Verantwortung ebenso zu bewerten ist wie die verantwortliche Pflege von Menschenaffen oder Korallenfischen. Ist das jetzt für alle Tierpfleger gültig die nach den Tvl Gehalt beziehen,oder nur die in der Wilhelma beschäftig sind , weil etwas anderes habe ich nicht gefunden.Weiß jemand über die Sonderregelung etwas genaues ?