W.A.F. LogoSeminare

Arbeitsplatzsicherung

P
Paddy
Aug 2017 bearbeitet

Neulich auf einem Lehrgang erstmals gehört........ Wenn ein Betrieb mit Festangestellten und Leiharbeitern in eine "Saure-Gurkenzeit" gerät kann der AG vor Gericht erwirken sich von seinen Festangestellten Arbeitern zu trennen und seine Leiharbeiter behalten. Dies wäre dann eine Unternehmerische Entscheidung, wenn der AG dem Arbeitsgericht erklärt dass er nur mit den "Billigkräften" überleben kann.

Ich dachte immer, das ginge so gar nicht, weil doch die Festangestellten den (Original)-Arbeitsvertrag haben. Der Lehrgangsleiter ( Arbeitsrechtler) meinte.......darüber gäbe es gar kein Gesetz . Was mir völlig neu war. :-( Weiß das jemand genauer, oder hat evtl schon mal diese Erfahrung gemacht ?

Nun aber schnell eine BV über "Arbeitsplatzsicherung" auf den Weg bringen !!!

1.04404

Community-Antworten (4)

G
gironimo

06.04.2012 um 10:53 Uhr

.... vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.....

Personal abbauen und durch Leiharbeitnehmer ersetzen ist doch heut zu Tage gang und gebe. Leider!

Da kommt es immer darauf an, dass das richtig abgewickelt wird. Um den Vorgang richtig bewerten zu können, müsste man die Details kennen.

P
Peanuts

06.04.2012 um 16:32 Uhr

"Wenn ein Betrieb mit Festangestellten und Leiharbeitern in eine "Saure-Gurkenzeit" gerät kann der AG vor Gericht erwirken sich von seinen Festangestellten Arbeitern zu trennen und seine Leiharbeiter behalten. "

Dieser AG würde es im Rahmen der zu erwartenden Kü´schutzklagen schwer haben, da ein Dauereinsatz von LeiharbeitnehmerInnen nicht mehr zulässig ist.

P
Paddy

06.04.2012 um 17:49 Uhr

Sorry, ich habe das vielleicht falsch dargestellt. Geht mal nicht von Leiharbeiter aus , sondern von einem "billigen" Spediteur innerhalb der Firma.

L
Lotte

06.04.2012 um 18:02 Uhr

Paddy, Du meinst Werkverträge?

Das ist jetzt wohl das zukünftige Problem vieler Branchen. Damit versuchen viele AG die strengeren Regeln für die Leiharbeit zu umgehen. Und die AN, die mit Werkverträgen beschäftigt sind, sind auch völlig aus der Einflussnahme des BR genommen, wir können höchstens die Werkverträge anzweifeln...

Ihre Antwort