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Betriebsratsmitglied leidet an notorischer Unlust zur Betriebsratsarbeit - Was kann man tun?

B
b20de
Jan 2018 bearbeitet

Ich habe folgende Frage: Was gibt es denn für Möglichkeiten, wenn es Betriebsratsmitgleider gibt, die regelmässig den Betriebsratssitzungen fern bleiben. Begründet wird die Zurückhaltung mit wichtigeren beruflichen Verpflichtungen. Da wir Ersatzmitglieder haben, die in der Betriebsratsarbeit etwas mehr als nur eine persönliche Arbeitsplatzsicherung (ohne Verpflichtung) sehen, wäre es wünschenswert, dass das passive Mitglied den Platz für ein aktives Mitglied freimachen müsste. Nette Idee, aber gefunden hab ich bis jetzt nichts brauchbares. Habt Ihr ne zündende Idee?

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Community-Antworten (3)

H
Hirnixxl

05.06.2006 um 01:38 Uhr

Der § 23 hilft sicher weiter. Möglich wäre zuerst ein Ermahnung dann eine Abmahnung ausszusprechen. Wenn das nichts nützt: Antrag auf Ausschluss stellen.

B
b20de

05.06.2006 um 03:40 Uhr

Danke Dir, für Deine schnelle Antwort. Hatte diesen Paragraphen zwar auch schon im Auge, war aber der Meinung, dass der Verstoss nicht schwerwiegend genug für eine solche Maßnahme wäre. Danke und schönen Feiertag!

H
Hirnixxl

05.06.2006 um 13:14 Uhr

Fitting § 23 Rdnr. 18

Als grobe Pflichtverletzung sind anzusehen:

  • ständiges unentschuldigtes Fernbleiben von der BR-Sitzung (Galperin-Löwisch, Rdnr. 18)

Meiner Meinung nach gilt nur eine tatsächliche Verhinderung (Urlaub, Krankheit o.ä.), aber niemals Arbeitsüberlastung als entschuldbares Fernbleiben

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