Allerdings wurde die Probezeit aufgrund längerer Krankheit in einer schriftlichen Vereinbarung verlängert.
Mittlerweile haben wir rausgefunden, dass dadurch das Kündigungsschutzgesetz dann in Kraft tritt. Das wussten wir beim Anhörungsverfahren noch nicht und haben wie bei einer Kündigung in der Probezeit gehandelt (also keine Stellungnahme).
Nun hat uns der Anwalt der Gekündigten angeschrieben und möchte die Stellungnahme des Anhörungsverfahrens haben.
Sind wir überhaupt berechtigt, ihm diese auszuhändigen?
Unsere Seminarempfehlung
Arbeitsrecht Teil 3
Kernthema Kündigung: Wichtiges Wissen für Ihre BR-Arbeit