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Kündigung während der Probezeit (oder auch nicht) !!!

M
maschoe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir haben ein Problem im Betriebsrat. Es ging um eine Kündigung während der Probezeit, die uns vom Arbeitgeber angezeigt wurde. Allerdings wurde die Probezeit aufgrund längerer Krankheit in einer schriftlichen Vereinbarung verlängert. Mittlerweile haben wir rausgefunden, dass dadurch das Kündigungsschutzgesetz dann in Kraft tritt. Das wussten wir beim Anhörungsverfahren noch nicht und haben wie bei einer Kündigung in der Probezeit gehandelt (also keine Stellungnahme). Nun hat uns der Anwalt der Gekündigten angeschrieben und möchte die Stellungnahme des Anhörungsverfahrens haben. Sind wir überhaupt berechtigt, ihm diese auszuhändigen?

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Community-Antworten (2)

W
wahlvst

05.04.2012 um 15:47 Uhr

Warum habt ihr keine Stellungnahme gefertigt? Auch bei Kündigungen in der Probezeit kann und sollte es der BR, es ist betreffend der MB nichts anderes wie bei einer Kündigung nach der Probezeit.

P
Peanuts

05.04.2012 um 17:26 Uhr

Peinliche Nummer ...

"Nun hat uns der Anwalt der Gekündigten angeschrieben und möchte die Stellungnahme des Anhörungsverfahrens haben. Sind wir überhaupt berechtigt, ihm diese auszuhändigen? "

Klar könnt Ihr das tun. Nur, was will der Anwalt mit einem unbeschriebenen Blatt Papier anfangen?

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