Erstellt am 04.04.2012 um 13:44 Uhr von Lernender
Irgendwie hört sich das bei dir nach Metallindustrie an, sicher gut Gew. organisiert.
Was ist denn wenn aus Werk B die Kollegen verstärkt in ihrer AZ von ihrem Recht Gebrauch machen mit dem BR in Werk A zu reden.
Könnte das nicht den AG überzeugen.
Eine Rechtssprechung die dir helfen könnte kenn ich leider nicht, eher hab ich dazu negatives in Erinnerung.
Erstellt am 04.04.2012 um 14:04 Uhr von Angie
Laut § 39 BetrVG habt Ihr ein dem AG gegenüber erzwingbares Recht eine Sprechstunde einzurichten.
Im BR entscheiden alle über dieses Thema nicht der Vorsitzende. Also Thema auf Tagesordnung bringen und abstimmen.
LG
Angie
Erstellt am 04.04.2012 um 14:08 Uhr von gironimo
Der AG scheint ja nichts dagegen zu haben - nur der BRV. Was meint er denn mit "weil....".
Meine Erfahrungen mit Sprechstunden sind nicht so überragend. Das kommt sicherlich auch auf die Betriebsstrukturen an. Vom Grundsatz her kann ja jeder AN den BR aufsuchen, wann immer es erforderlich erscheint.
Erstellt am 04.04.2012 um 15:05 Uhr von VWFahrer
Angie hatte recht, der AG hat nichts dagegen, sondern der BRV! Um das Thema ins Gremium zu bringen, muss es bei uns durch den BA. Dort wird schon gefildert.
Wir hätten uns gedacht, den MA am Standort vorerst einen Termin alle 14 Tage bzw. einmal im Monat zu bennen an dem sie direkt in das vorhanden BR Büro (am Standort B das Büro des Freigestellten) kommen können. Je nach Resonanz würden wir das ausbauen oder wieder versanden lassen.
In der Tat hängt es am BRV bei uns. Nur wenn von 17 etwa 2/3 dem BRV wie Lemminge nachrennen, ist da auch nicht viel damit, es in die Sitzung zu bringen....
Ich hoffte auf einen § den man dafür verwenden kann, denn dann komischer weise, geht es meist dann doch....
Bitte weiter suchen (auch ich) ;-) Danke!!
Erstellt am 04.04.2012 um 15:39 Uhr von streikbrecher
Dann kann man auch ein Umdenken erreichen in dem man viele AN des Werkes B auffordert / motoviert zum BR ins Werk A zur Sprechstunde zu gehen und dort dann den BRV auffordern auch im Werk B Sprechstungen abzuhalten.
Dann wird sich wohl der AG auch schnell der Bitte dieser AN aus Werk B anschließen.
Auch kann man es in der nächsten Betreibsversammlung ansprechen und sich dort beim BRV beklagen!
Erstellt am 04.04.2012 um 18:07 Uhr von Lernender
ich bin wohl zu sehr davon ausgegangen das der AG das verhindern will. Bei dieser Konstillation, das 2/3 dem BRV folgen hast du wohl schlechte Karten. Was hast du davon wenn du es auf die Tagesordnung bringst und der Antrag wird abgelehnt?
Erstellt am 04.04.2012 um 18:34 Uhr von poiuz
Wieso schlechte Karten?
In Werk B gibt es doch einen Freigestellten, was hindert diesen daran jede Woche von X bis Y Uhr eine Sprechstunde abzuhalten?
Der darf doch völlig allein entscheiden, was er mit seiner Zeit anfängt ...
Erstellt am 04.04.2012 um 18:45 Uhr von Lernender
@poiz
Der darf doch völlig allein entscheiden, was er mit seiner Zeit anfängt ...
wo steht das?
Erstellt am 04.04.2012 um 19:17 Uhr von VWFahrer
@ poiuz & Lernender
genau das ist ja das Problem. Er kann seine Zeit frei einteilen, dennoch will der BRV das nicht haben. Aber steht das auch irgendwo?
Meine Idee war, es gibt etwas Geschriebenes (§ oder Fitting Randnotiz), dann würden wir paar BRs aus dem Standort B uns leichter mit der Argumentation tun.
Aber die Idee über die Betriebsversammlung ist gut. Das wäre ein guter Aufhänger, zumal diese bald ansteht.
Wir denken, dass der BRV seine Machstellung im Standort A aufrecht erhalten möchte und es als Gefahr sieht, wenn die Nachfrage am Standort B zu groß wird. Leider haben wir ein heftiges Konkurenzdenken innerhalb des BR :-/
Erstellt am 04.04.2012 um 20:34 Uhr von Lernender
@VW Fahrer
das Gremium kann dem Freigestellten Aufträge erteilen, die von poiuz angeführte freie Entscheidung sehe ich nicht. Die Freistellung gehört dem BR und seiner Arbeit.
Erstellt am 05.04.2012 um 00:37 Uhr von poiuz
Wie wo steht das? Ich kann dir nicht beweisen, das es etwas NICHT gibt. Der BRV ist NICHT der Vorgesetzte der BRM und auch der BR kann kein BRM zwingen irgendetwas zu tun oder nicht zu tun. Ob freigestellt oder nicht ist völlig irrelevant.
§38: "Von ihrer beruflichen Tätigkeit sind mindestens freizustellen in Betrieben mit in der Regel 200 bis 500 Arbeitnehmern ein Betriebsratsmitglied"
Er muß also nicht arbeiten. Wo genau steht jetzt, das er tun muß was der BR verlangt? Richtig. Nirgends. Also kann der freigestellte, solang er betriebsverfassungsrechtliche Aufgaben wahrnimmt, tun und lassen was er will. Genau wie jedes andere nicht freigestellte BRM.
Das einzige was ihm passieren könnte, wäre das man ihm die Freistellung wegnimmt. Dann kann er sich immernoch in ein Büro setzen und bei offener Tür jede Woche zwei Stunden Kommentare/Zeitschriften lesen und das unterbrechen, wenn - rein zufälllig - ein Kollege mit einem Anliegen in die Nichtsprechstunde kommt.
Erstellt am 05.04.2012 um 18:48 Uhr von Lernender
@poiuz
es ist richtig das der BRV nicht der Vorgesetzte des freigestellten BRM ist.
Der BR kann dem freigestellten BRM aber Aufgaben übertragen.
Schau dazu mal in den Fitting 22 Auflage § 38 Rn 83 und 84.
Erstellt am 05.04.2012 um 19:07 Uhr von poiuz
Sicherlich. Und? Welche Konsequenz kann es geben, wenn der Freigestellte diese Aufgaben nicht wahrnimmt? Nur der Verlust der Freistellung.
Und der BR kann niemals nicht dem freigestellten verbieten irgendwas zu tun.
Wenn er die Sprechstunde nicht zusätzlich zu den anderen Aufgaben in der Arbeitszeit schafft macht er eben "Überstunden", abzufeiern nach 37(3), Problem gelöst.
Erstellt am 05.04.2012 um 19:40 Uhr von Lernender
@poiuz
mir scheint wir sind uns jetzt zumindest soweit einig, das der BR die Aufgaben für den freigestellten festlegen kann. stimmst du mir jetzt auch noch zu das der BR festlegen kann wo die BR Sprechtsunde stattfindet oder ob überhaupt eine abgehalten wird.
Zudem hat der freigestellte BRM grundsätzlich seinen Arbeitsplatz im BR-Büro.
Erstellt am 05.04.2012 um 23:30 Uhr von poiuz
Nein, der BR kann beschließen das Aufgabe X vom freigestellten übernommen wird. Das heißt noch immernicht, das der freigestellte das auch tatsächlich tun muß.
Selbstverständlich legt der BR fest wo und wann die BR Sprechstunde stattfindet, aber ebenso selbstverständlich kann der freigestellte ein Schild an seine Tür hängen "Jeden Mittwoch von 12-14 Uhr Sprechstunde" und niemand kann ihn daran hindern.
Der Arbeitsplatz vom freigestellten ist da wo er nunmal ist, im hier dargestellten Fall ganz offenbar nicht im BR Büro, das ist ja in Werk A, während der freigestellte in Werk B arbeitet.
Erstellt am 06.04.2012 um 12:03 Uhr von Lernender
@poiuz
nochmal die Freistellung gehört dem BR nicht dem einzelnen BRM.
:::::Der Arbeitsplatz vom freigestellten ist da wo er nunmal ist, im hier dargestellten Fall ganz offenbar nicht im BR Büro, das ist ja in Werk A, während der freigestellte in Werk B arbeitet.::::
Falsch
Erstellt am 06.04.2012 um 12:20 Uhr von Lotte
Lernender,
natürlich kann der BR den Freigestellten Aufgaben übertragen, aber der Freigestellte darf auch darüber hinaus durchaus BR-Arbeit verrichten, die er für notwendig hält. Und wenn die KollegInnen des Standort B wünschen, dass ein Freigestellter aufsuchende BR-Arbeit im Standort B macht und zur Beratung zu Verfügung steht, dann soll mal das Gremium das verhindern wollen....
Mit Deiner Auffassung würde ja jede Zusammenarbeit z. B. mit der Gewerkschaft von einem Anti-Gewerkschaft-Gremium ausgemerzt werden können. Oder ein Freigestellter einer unterlegenen Liste, könnte nur das machen, was die überlegene Liste ihm aufträgt.
VWFahrer,
ich würde es nicht Sprechstunde nennen, sondern notwendige Beratung einzelner KollegInnen im Standort B.
Oder ist Euer Gremium derart abgehoben, dass die KollegInnen in das BR-Büro zum Standort A kommen müssen, damit ein Freigestellter sich ihrer annimmt?
Erstellt am 06.04.2012 um 12:51 Uhr von Lernender
@lotte
klar kann auf Wunsch von einzelnen Kollegen jedes BRM vor Ort beraten, dass will ich nicht in Abrede stellen.
Nur kann der Freigestellte nicht gegen den Wunsch des Gremiums eine BR-Sprechstunde einrichten.
Und da das BR-Büro im Betrieb A liegt, ist der Arbeitsplatz des freigestellten grundsätzlich dort. Ich hab auch nicht herauslesen können das in B ein BR-Büro vorhanden ist.
Erstellt am 06.04.2012 um 12:55 Uhr von rainerw
@Lernender,
es bleibt jedem AN unbenommen, soweit es erforderlich ist, auch außerhalb der Sprechstunde den BR in Anspruch zu nehmen. Ein BR Mitglied, das von einem AN im Betrieb angesprochen wird, ist nicht verpflichtet, diesen auf die Sprechstunde zu verweisen ( BAG 23. 6. 83 AP Nr. 45 zu § 37 BetrVG 1972; Richardi/Thüsing Rn 25)
Weiter ist ein BR Mitglied berechtigt, einen AN auf dessen Bitte hin am Arbeitsplatz aufzusuchen. Hier sollte man aber darauf achten das dass BRM gebeten wird vom AN, da ansonsten ja die Iniziative vom BRM ausgeht. Schon hat man seine Sprechstunde ohne es an der großen Glocke zu hängen.
Weiter gibt es die Möglichkeit das die Belegschaft kollektiv eine Beschwerde nach § 84 oder 85 BetrVG einreicht. Auch ein AG könnte hier ein berechtigtes Interesse daran haben, damit der betriebl. Ablauf nicht übergebührend strapaziert wird. Denn nicht nur die Sprechstunde an sich, sondern auch das hin und her fahren der einzelnen AN von Standort B nach A ist Vergütungspflichtig. Ich könnte mir durchaus vorstellen das ein AG, sollte er vor die Einigungsstelle gehen, weil ein BR sich quer stellt, damit durch kommt.
Erstellt am 06.04.2012 um 13:07 Uhr von Lernender
@rainerw
ich vermute du hast meine Antwort 18 nicht gelesen.
::::klar kann auf Wunsch von einzelnen Kollegen jedes BRM vor Ort beraten, dass will ich nicht in Abrede stellen.
Nur kann der Freigestellte nicht gegen den Wunsch des Gremiums eine BR-Sprechstunde einrichten.::::::
Erstellt am 06.04.2012 um 13:33 Uhr von rainerw
Lernender,
als Du Antwort 18 rein gestellt hast, war ich noch am tippseln.
Grundsätzlich stell ich das ja auch nicht in Frage, das ein einzelnes BRM eigenmächtig keine Sprechstunden einführen darf. Hier geht es für den Fragesteller jedoch auch darum wie er jetzt am besten was für die Belegschaft regeln kann ohne sich selbst die Nase zu stossen. Also sollte man einfach des Wort Sprechstunde weg lassen und jeder einzelne AN wendet sich an das BRM seines Vertrauens. Wenn es dann zufällig immer das gleiche BRM liegt liegt das ja nicht in der Verantwortung des BRM´s, sondern zeugt davon das er seine Ehrenamt im Sinne der Belegschaft ausführt.
Erstellt am 06.04.2012 um 21:15 Uhr von VWFahrer
Hallo,
ihr seid ja super fleißig am Diskutieren, danke für die ganzen Anregungen.
Nun, der Freigestellte als auch auch, wir beide haben je ein Einzelbüro in B.
Somit müsste man nur noch die Infos an die MA bringen, dass wir eben für die Kollegen an einem bestimmten Tag da sind. Gerne auch nach Vereinbarung bzw. jeder zeit.
Nur wenn wir eine solche Info am Standort B ausgeben, wird es nicht lange dauern und die Info landet am Standort A bei BRV.
Ganz klar: ich denke, hier muss der "Druck" von den Mitarbeitern am Standort B aufgemacht werden, die müssen das Verlangen, danach fragen.
Ich werde mich mal beraten und euch wieder eine Rückmeldung geben.
Thx und schöne Ostern.
Erstellt am 07.04.2012 um 09:55 Uhr von peanuts
Die KollegInnen vom Standort B sollten vor der nächsten Wahl sehr gut überlegen, ob sie auch weiterhin einen gemeinsamen BR wählen wollen. ..
Das sollte auch Eurem BRV klar sein, dass die Entscheidung, einen gemeinsamen BR zu wählen, auch rückgängig gemacht werden kann.
Ach so, ich halte es für eine ausgesprochen gute Idee, KollegInnen vor den Karren zu spannen, wenn ein Gremium nicht in der Lage ist, sich gegen die Vorstellungen seines "Patron" durchsetzen zu können. Nennt man das eigentlich "Vertrauensbildende Maßnahme"?
Auch scheinen die KollegInnen am Standort B den Wunsch nach einer Sprechstunde bislang ja nicht sehr massiv geäußert zu haben. Oder warum muss erst das Verlangen geweckt werden, danach zu fragen?
Hier soll doch schlicht weg und einfach versucht werden, auf dem Rücken von KollegInnen einen Kleinkrieg zwischen einigen BRM und BRV bzw. dem 2/3 Rest des Gremiums zu entscheiden!
Erstellt am 07.04.2012 um 10:49 Uhr von Lotte
VWFahrer,
wenn Du als Freigestellter ohnehin am Standort B sitzt, verstehe ich die ganze Aufregung nicht.
Brauchen die KollegInnen denn dann überhaupt eine Sprechstunde? Sie wissen doch bestimmt wo sie Euch finden können oder welche Nummer sie wählen müssen, wenn sie Euch brauchen?
Erstellt am 08.04.2012 um 14:11 Uhr von poiuz
Lotte, das sag ich ja die ganze Zeit :-)