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Einsicht in Verträge

A
ankepfletscher
Jan 2018 bearbeitet

Hat der Betriebsrat das Recht Einsicht in Arbeits- oder Änderungsverträge der Mittarbeiter zu nehmen .

1.65908

Community-Antworten (8)

K
Kölner

03.04.2012 um 18:47 Uhr

@ankepfletscher Wenn der AN dem BR selbige zeigt, dann ja. Sonst nicht!

A
ankepfletscher

03.04.2012 um 18:57 Uhr

Entschuldigung, ich meinte die Einsichtnahme beim Arbeitgeber.

M
monalisa

03.04.2012 um 19:08 Uhr

@ankepfletscher, bei dem erst recht nicht!

P
Peanuts

03.04.2012 um 21:40 Uhr

Grundsätzlich verneint hat das BAG einen solchen Anspruch nicht ...

G
Globus

04.04.2012 um 17:58 Uhr

Ebend - das BAG verneint es nicht, also kann es durchaus nötig sein für den BR die Einsichtnahme zu vollziehen, um seinen Aufgaben "gerecht" zu werden.

Ich widerspreche also Kölner und Mona Lisa dahingehend.

Wenn ich als BR glaubhaft anbringen kann, dass es für meine Arbeit unabdinglich ist in die Verträge einzusehen, muß der AG diesem Ansinnen folgen!

Beispiel dazu liefer ich gerne nach - diskutiert aber bitte erst über mein Geschreibsel :-D

Nachtrag: Selbstverständlich meinte ich das Einsichtsrecht in die Ausfertigungen des AG ;-)

G
Globus

04.04.2012 um 19:38 Uhr

Ich bin durchaus irritiert, dass hier jetzt nicht über mein Geschreibsel hergezogen wird...

M
monalisa

04.04.2012 um 19:57 Uhr

@Globus, ein Teil der User rupft gerade Hühner und der andere kocht Teer.............. :)

G
Globus

04.04.2012 um 20:11 Uhr

ML, ja vermutlich, dennoch bin ich der festen Überzeugung, das der Gedankengang durchaus interessant und vielversprechend bzw sogar sinnig ist.

Eigentlich ist es doch klar, wenn selbst das BAG sagt, dass es nciht verboten ist, MUSS die Möglichkeit bestehen, dass es möglich ist...

glaube mir, dafür gibt es durchaus Szenarien ;-)

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