Reisekosten
Wer kann mir helfen? Ich bin innerhalb der Firma versetzt in eine weit entfernte(270 km) Niederlassung.Im Haus der Niederlassung befindet sich auch das BR-Büro. Habe ich nun Anspruch auf Reisekostenerstattung, wenn ich meinen Wohnsitz nicht verlege und wöchentlich an 2 Tagen stattfindenden BR-Sitzungen anreise?
Ich danke Euch!
Community-Antworten (9)
02.04.2012 um 15:02 Uhr
Ich würde mal sagen ja warum solltest du keine reisekosten bei br Sitzung bekommen !!!
02.04.2012 um 15:17 Uhr
Da mein Arbeitsort im selben Haus 2 Etagen tiefer ist, sagte man mir, dass es keine Reisekosten gibt, da ich an Tagen an denen keine BR-Sitzungen stattfinden,sowieso am Arbeitort gewesen wäre.
02.04.2012 um 15:30 Uhr
Fahrkosten gibt es nur, wenn ich wegen der BR Sitzung extra anreisen muss. Also nicht sowieso im Hause bin.
Dein Arbeitsort ist ja in der Niederlassung 270 Km entfernt, also gibt es nichts, da Du ja zum regulären Arbeitsort anreisen musst. Dort müsstest Du ja auch hin wenn keine BR-Sitzung wäre. Also keine Mehrkosten
02.04.2012 um 17:17 Uhr
Wie kannst du überhaupt in eine andere Niederlassung versetzt werden? Du bist gewählter Betriebsrat in deinem jetzigen Standort. Habt ihr als BR der Versetzung zugestimmt? Die andere Niederlassung hat doch bestimmt auch einen Betriebsrat.
02.04.2012 um 17:21 Uhr
Hennessy
es ist wohl ein gemeinsamer Betrieb/BR, denn sonst wäre er ja kein BRM mehr!
02.04.2012 um 17:26 Uhr
wahlvst
nichts für ungut, eine Niederlassung die 270km entfernt ist kann wohl kaum vom anderen Standort mitbetreut werden. ich würde hier ansetzen.
Wir sind auch ein Filialunternehmen und haben sogar in einer Filiale mit 5 Mitarbeitern einen eigenen BR und natürlich einen GBR.
02.04.2012 um 18:11 Uhr
Schließe mich @Hennessy an, wie konnte die Versetzung, die erhebliche (!) Veränderungen und finazielle Mehrbelastungen für den "AN" zur Folge hat eigentlich durchgezogen werden? Gab es eine Auswahl? Ist der BR nicht gehört worden oder hat dem zugestimmt? Falls ja, wieso? Dauerhafte Versetzung?
02.04.2012 um 20:21 Uhr
Hallo Hennessy und NoPain
ist euch § 4 und/oder § 3 bekannt. Ich habe Betriebsteile 400 und 350 km km entfernt. Sie wäre selbst wahlfähig haben aber beschlossen beim Hauptbetrieb mitzuwählen.
Es gibt sogar Betriebe welche gem. § 3 einen BR haben der noch größere Bereiche als ein betrieb definiert.
Ob Versetzung usw. ok war nicht die Frage, sondern nur bestehen Ansprüche auf Reisekosten. Diese bestehen nicht, da er ja zu seinem Betrieb in dem er die Regelarbeit erledigt anreist und nur zeitweise die Arbeit für Sitzungen unterbricht.
Er schreibt ja auch ....Im Haus der Niederlassung befindet sich auch das BR-Büro Also, gleicher Betrieb = gleicher BR, also keine Auswirkung auf die Mandatsarbeit. Ich gehe, da es sich um ein BRM handelt auch davon aus, dass die Versetzung ok war.
02.04.2012 um 20:53 Uhr
@wahlvst,
deshalb bin ich auf diese "Einzelheiten" auch nicht eingegangen. Ich glaube auch - Glaskugel mal anschieb - das dem TE, wenn er schon keine Reisekostenerstattung bekommen kann, dass er die Versetzung auch nicht unbedingt aufrecht erhalten will und wenn man ihm dann die nötigen Gründe nennt die Versetzung rückgängig machen zu können, ist er damit auch zufrieden - Glaskugel wieder in die Ecke gelegt - ;)
Ist der TE also nun nicht mehr so begeistert von dieser Versetzung und diese ist nicht mit dem BR abgestimmt, hätte er vielleicht die Möglichkeit diese Versetzung wieder rückgängig machen zu können, auf diese Schiene wollte ich ;)
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