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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gültigkeit des BR - da zur Turnuswahl 2006 der BR noch kein Jahr gültig war, hat sich sein Bestand bis zur Turnuswahl 2010 verlängert, oder?

S
shigoto
Nov 2016 bearbeitet

wir sind ein kleiner betrieb (23 AN) und haben im märz 2005 einen BR gegründet, allerdings nur 1 person. bis heute war der BR nicht aktiv und hat z.B. bei neueinstellungen auch keinen anspruch auf informationspflicht oder ähnliches gestellt. nun werden gravierende umstrukturierungen vorgenommen und auch kündigungen ausgesprochen, woraufhin der BR jetzt wiederbelebt wurde. der arbeitgeber jedoch hehauptet, der BR bestehe nicht mehr. (da zur turnuswahl 2006 der BR noch kein jahr gültig war, hat sich sein bestand bis zur turnuswahl 2010 verlängert, oder?) über hilfe, wäre ich sehr dankbar! danke!

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

30.10.2009 um 18:07 Uhr

@shigoto War das BRM nach dem 01.März 2005 gewählt, dann stimmt Deine Vermutung hinsichtlich der Gültigkeit des Bestehens des BR. Hinsichtlich § 102 BetrVG sollte dieses BRM schleunigst aktiv werden - und den AN mal mitteilen, dass eine 'ohne Anhörung des BR ausgesprochene Kündigung unwirksam' ist.

S
shigoto

03.11.2009 um 13:39 Uhr

vielen dank für die information! habe noch eine nachfrage bezüglich der wahl des wahlvorstandes (verinfachtes wahlverfahren). wir haben zu dieser eingeladen mit einer frist von 7 tagen. da unser betrieb aber auf 3 standorte verteilt ist, möchte ich wissen, ob alle mitarbeiter (wahlberechtige AN) anwesend sein müssen, oder ob eine z.b. telefonische anwesenheit oder briefwahl möglich ist.

danke für die hilfe!

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