Abmahnung - wie lange Bestand?
Hey liebe Kollegen,
ich hätte gerne mal gewußt wie langen eine schriftliche Abmahnung Bestand hat?? Ein Kollege von uns hat nämlich eine fürs Rauchen bekommen und unser GF hat gessagt das sie nur ein halbes Jahr gültig sein soll.. Ist das so??? oder liegt er falsch?
Mfg Kid
Community-Antworten (6)
17.12.2008 um 20:33 Uhr
@kid, na, wenn nur alle GL's so denken würden! Also! Richter sehen eine 2-jährige "Verweildauer" in einer Personalakte als "angemessen" an! Es gibt allerdings Betriebe, in denen eine abweichende "Gültigkeit" (z. B. 6 Monate) mit dem Betriebsrat vereinbart wurde. Habt ihr eine Betriebsvereinbarung, in der "Rauchen im Betrieb" Thema ist?
17.12.2008 um 20:52 Uhr
Leider haben wir keine Betriebsvereinbarung, das heißt dann wohl 2 Jahre???
17.12.2008 um 21:34 Uhr
@kid, Mona-Lisa hat recht, aber wer sagt den dass ihr die GF nicht auf die 6 Monate sanft festnageln könnt?
18.12.2008 um 00:12 Uhr
kid, der Kollege schreibt nach 6 Monaten an die GL und verlangt die Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte. Dann läßt er sich nach einiger Zeit seine Pers.akte zeigen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Gruß Dr.House
18.12.2008 um 02:52 Uhr
Mir stelt sich die Frage, darf der AG wegen Rauchen im Betrieb überhaupt eine Abmahnung schreiben !? Da dies unter § 87 Abs. 1 fällt kann der AG hier nicht von seinem Direktionsrecht gebrauch machen. Die eigentliche Frage haben meine Vorredner ja schon beantwortet.
18.12.2008 um 06:41 Uhr
@neskia ....und wieder stellt sich die alte frage, was ist besser : eine abmahnung "herausklagen" oder eine offenbar unwirksame abmahnung "in frieden ruhen zu lassen", in welcher akte auch immer............
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