Erstellt am 17.12.2008 um 19:33 Uhr von Mona-Lisa
@kid,
na, wenn nur alle GL's so denken würden!
Also!
Richter sehen eine 2-jährige "Verweildauer" in einer Personalakte als "angemessen" an!
Es gibt allerdings Betriebe, in denen eine abweichende "Gültigkeit" (z. B. 6 Monate) mit dem Betriebsrat vereinbart wurde.
Habt ihr eine Betriebsvereinbarung, in der "Rauchen im Betrieb" Thema ist?
Erstellt am 17.12.2008 um 19:52 Uhr von kid
Leider haben wir keine Betriebsvereinbarung, das heißt dann wohl 2 Jahre???
Erstellt am 17.12.2008 um 20:34 Uhr von pirat
@kid,
Mona-Lisa hat recht, aber wer sagt den dass ihr die GF nicht auf die 6 Monate sanft festnageln könnt?
Erstellt am 17.12.2008 um 23:12 Uhr von Dr.House
kid, der Kollege schreibt nach 6 Monaten an die GL und verlangt die Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte. Dann läßt er sich nach einiger Zeit seine Pers.akte zeigen. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.
Gruß Dr.House
Erstellt am 18.12.2008 um 01:52 Uhr von rainer w
Mir stelt sich die Frage, darf der AG wegen Rauchen im Betrieb überhaupt eine Abmahnung schreiben !?
Da dies unter § 87 Abs. 1 fällt kann der AG hier nicht von seinem Direktionsrecht gebrauch machen.
Die eigentliche Frage haben meine Vorredner ja schon beantwortet.
Erstellt am 18.12.2008 um 05:41 Uhr von kriegsrat
@neskia
....und wieder stellt sich die alte frage, was ist besser :
eine abmahnung "herausklagen"
oder eine offenbar unwirksame abmahnung "in frieden ruhen zu lassen", in welcher akte auch immer............