Erstellt am 28.03.2012 um 08:37 Uhr von Lernender
Was meinst du mit extern besetzt? Konzerngestellung, Leiharbeitnehmer.............?
Erstellt am 28.03.2012 um 09:40 Uhr von gironimo
Auf das Vertragsverhältnis zwischen AN und AG kommt es nicht an. Um gemäß §99 BetrVG beteiligt zu werden, kommt es auf die Eingliederung in den Betrieb an.
Also ja - Ihr müsst beteiligt werden.
Erstellt am 28.03.2012 um 10:01 Uhr von Lernender
@monster
hab ich das mit der Beraterfirma überlesen, oder hast du es nachträglich geschrieben?
ansonsten ist es tatsächlich eine Frage der Eingliederung in den Betrieb. Also die Frage klären ob der Berater absolut selbständig arbeitet oder z.B. weisungsgebunden ist.
Informationsrechte nach § 80 habt aber auf jeden Fall.