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Externer Abteilungsleiter

M
Monster
Nov 2016 bearbeitet

Bei uns wird eine Abteilungsleiterposition für 9 Monate extern von einer Beraterfirma besetzt. Wie sieht es in diesem Fall mit der Mitbestimmung aus? Der BR begrüsst die externe Besetzung, weil sich in der Abteilung unbedingt etwas ändern muss.

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Community-Antworten (3)

L
Lernender

28.03.2012 um 10:37 Uhr

Was meinst du mit extern besetzt? Konzerngestellung, Leiharbeitnehmer.............?

G
gironimo

28.03.2012 um 11:40 Uhr

Auf das Vertragsverhältnis zwischen AN und AG kommt es nicht an. Um gemäß §99 BetrVG beteiligt zu werden, kommt es auf die Eingliederung in den Betrieb an.

Also ja - Ihr müsst beteiligt werden.

L
Lernender

28.03.2012 um 12:01 Uhr

@monster

hab ich das mit der Beraterfirma überlesen, oder hast du es nachträglich geschrieben?

ansonsten ist es tatsächlich eine Frage der Eingliederung in den Betrieb. Also die Frage klären ob der Berater absolut selbständig arbeitet oder z.B. weisungsgebunden ist.

Informationsrechte nach § 80 habt aber auf jeden Fall.

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