Normalen AN in Betriebsratsarbeit einbinden
Hallo, Als Wahlvorstandsvorsitzender habe ich zusammwn mit meiner Schriftführerin im Wahlvorstand ein tolles Team gebildet und die Wahl gut über die Bühne gebracht. Aus doofen Gründen bin ich jetzt im Betriebsrat und sie leider nicht. Ich habe gute Chancen als BR-Vorsitzender gewählt zu werden. Frage 1: Welche Möglichkeiten hätte ich, meine Wahlvorstandskollegin dennoch in die Betriebsratsarbeit einzubinden? Frage 2: Wenn sie zur SBV gewählt würde. Ist sie dann im BR fest dabei?
Community-Antworten (5)
14.04.2022 um 01:09 Uhr
Antwort 1 ist nicht erlaubt Antwort 2 würde dann nur in Fragen die die Schwerbehinderten betreffen zu treffen.
14.04.2022 um 08:10 Uhr
Wenn Sie SBV ist dann muss sie zu allen Sitzungen eingeladen werden.
14.04.2022 um 09:30 Uhr
die Dame wurde nicht gewählt, das wird seine Gründe haben, dass die Wähler so entschieden haben. Sie jetzt entgegen des Wählerwillens doch in die BR einbinden zu wollen, wäre gegen diese demokratische Wahl. Da bräuchten wir ja gar nicht mehr das Gremium wählen lassen, sondern zukünftig nur immer den BRV und der sucht sich seine Leiblingstruppe zusammen.
14.04.2022 um 10:05 Uhr
Frage 1: § 80 Abs. 2+ 3, § 108 Abs. 2 BetrVG.
14.04.2022 um 15:54 Uhr
Versucht doch eine Sekretärin/Schreibkraft in euren BR zu etablieren. Dann könnte Sie die Protokolle schreiben und die schriftliche Arbeiten dem BRV abnehmen. Über diesen Weg wäre vielleicht etwas möglich.
https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/bueropersonal-fuer-den-betriebsrat
Verwandte Themen
Gibt es Behinderung der Betriebsratsarbeit auch unter Betriebsräten?
ÄlterIch nehme mal den Thread von @Bedrohter zum Anlass um zu fragen, ob sich auch BRs der Behinderung der Betriebsratsarbeit schuldig machen können. Ich habe auch mal die Suchmaschinen angeschmissen, konn
wie muss ich die SBV bei der JAV-Wahl einbinden?
Älterkurze frage, wie muss ich die SBV bei der JAV-Wahl einbinden? oder beibt sie außen vor??
Einwand gegen Wahl
ÄlterHallo, ich hätte zu unserer Betriebsratswahl einige Fragen, da laut einer Mitarbeiterbeschwerde diese nicht korrekt durchgeführt wurde. Vielleicht könnt Ihr mir ja mit den Fragen helfen? 1.)
Überbelastung
ÄlterHi zusammen, ich bin seit etwa 6 Monaten neues BR-Mitglied. Schon vorher habe ich durch die Arbeitsbelastung meine Arbeit nur durch Überstunden geregelt bekommen. Durch die Betriebsratsarbeit ist da
Überstunden Betriebsratsarbeit
ÄlterHallo, ich leiste Betriebsratsarbeit, als stellvertretende Vorsitzende und bin im Unternehmen,als Teilzeitkraft ( 83 Std. im Monat ) beschäftigt. Auf Anfrage an meinen Vorgesetzten, auf Erhöhung