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Normalen AN in Betriebsratsarbeit einbinden

M
Maikell
Apr 2022 bearbeitet

Hallo, Als Wahlvorstandsvorsitzender habe ich zusammwn mit meiner Schriftführerin im Wahlvorstand ein tolles Team gebildet und die Wahl gut über die Bühne gebracht. Aus doofen Gründen bin ich jetzt im Betriebsrat und sie leider nicht. Ich habe gute Chancen als BR-Vorsitzender gewählt zu werden. Frage 1: Welche Möglichkeiten hätte ich, meine Wahlvorstandskollegin dennoch in die Betriebsratsarbeit einzubinden? Frage 2: Wenn sie zur SBV gewählt würde. Ist sie dann im BR fest dabei?

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Community-Antworten (5)

D
DummerHund

14.04.2022 um 01:09 Uhr

Antwort 1 ist nicht erlaubt Antwort 2 würde dann nur in Fragen die die Schwerbehinderten betreffen zu treffen.

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Moreno

14.04.2022 um 08:10 Uhr

Wenn Sie SBV ist dann muss sie zu allen Sitzungen eingeladen werden.

R
Relfe

14.04.2022 um 09:30 Uhr

die Dame wurde nicht gewählt, das wird seine Gründe haben, dass die Wähler so entschieden haben. Sie jetzt entgegen des Wählerwillens doch in die BR einbinden zu wollen, wäre gegen diese demokratische Wahl. Da bräuchten wir ja gar nicht mehr das Gremium wählen lassen, sondern zukünftig nur immer den BRV und der sucht sich seine Leiblingstruppe zusammen.

T
takkus

14.04.2022 um 10:05 Uhr

Frage 1: § 80 Abs. 2+ 3, § 108 Abs. 2 BetrVG.

U
UdoWoe

14.04.2022 um 15:54 Uhr

Versucht doch eine Sekretärin/Schreibkraft in euren BR zu etablieren. Dann könnte Sie die Protokolle schreiben und die schriftliche Arbeiten dem BRV abnehmen. Über diesen Weg wäre vielleicht etwas möglich.

https://www.betriebsrat.de/betriebsratslexikon/br/bueropersonal-fuer-den-betriebsrat

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