Frage zur Gründung; weit über 100 Filialen die meistens nicht mit mehr als 3-4 Personen besetzt sind - Ist in diesem Falle die Gründung eines gemeinsamen Betriebsrates möglich?
Hallo zusammen,
ich hab eine grundsätzliche Frage, und zwar hat unsere Firma weit über 100 Filialen die meistens nicht mit mehr als 3-4 Personen besetzt sind. Ist in diesem Falle die Gründung eines gemeinsamen Betriebsrates möglich oder müssten die wenigen Filialen die mit 5 oder mehr Personen besetzt sind jeweils einen Betriebsrat gründen?
Viele Grüße
Community-Antworten (1)
28.05.2009 um 23:26 Uhr
schau mal in den § 3 BetrVG
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