Gründung eines Wirtschaftsausschusses - Innerhalb welcher Zeit nach der Gründung muss dann die konstituierende Sitzung stattfinden?
Hallo, wir müssen in unserem Betrieb einen Wirtschaftsausschuss gründen. Innerhalb welcher Zeit nach der Gründung muss dann die konstituierende Sitzung stattfinden?
Community-Antworten (2)
23.01.2010 um 10:23 Uhr
Kerry dafür gibt es keine "Pflichtfrist". Der WA "soll" einmal monatlich tagen, mehr nicht. Soll heißt muss, wenn man kann!
23.01.2010 um 10:24 Uhr
@Kerry Sofort. Naja. Eine Konstituierung gibt es ja im eigentlichen Sinne nicht.
Verwandte Themen
Können die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses an den Sitzungen des BR teilnehmen?
ÄlterKönnen die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses mit beratender Stimme an den Sitzunges des Betriebsrates teilnehmen, obwohl der Wirtschaftsausschuss lt. §30 Betriebsverfassungsgesetz nicht öffentlich
Sitzung Wirtschaftsauisschuss mit GF
ÄlterIch habe als Sprecher unseres Wirtschaftsausschusses eigenverantwortlich wegen Krankheit zweier Mitglieder des Wirtschaftsausschusses ein Mitglied des Betriebsrates zur Sitzung des Wirtschaftsausschus
Gründung KBR, zur Verdeutlichung mal einige Fragen dazu
ÄlterSacht mal.... bezüglich meiner Recherche bin ich auf eine Fragestellung für mich gestoßen. Und zwar handelt es sich um die KBR Gründung als solches. Ich bin zwei oder dreimal über den Punkt gestolpert
Gründung eines BR nur mit Hilfe der Gewerkschaft
ÄlterHallo Alle, Frage zur Gründung eines BR. In unserem kleinen Betrieb (ca. 20 MA) halte ich, womöglich als Einziger, die Gründung eines BR für notwendig. Jemand anders zu fragen, ob er/sie bei der Gr
Wirtschaftsauschuss + Anwalt
ÄlterHallo, wir werden demnächst eine große Fusion durchführen. Dazu gehört es, dass ein Teil der Belegschaft an einen anderen Arbeitsort ziehen muss, Maschinen verlagert werden, neue Funktionen geschaffen