der wahlvostand hat von 3 eingereichten Listen zwei für ungültig erklärt, auf der dritten war nur 1 person, die dann mit in die Liste der Personenwahl genommen wurde. die Personen der zweiten Liste wurden nach Abgabeschluß gefragt, ob sie auch auf die Personenwahlliste möchten. Den Personen der ersten Liste wurde gesagt, es sei alles gelaufen und sie hätten Pech gehabt, könnten sich bei der nächsten Wahl aufstellen lassen. Das riecht nach persönlichen Animositäten. Was kann man tun, wenn man auf der ersten Liste stand ?
Der "alte BR" wollte unbedingt eine Pesonenwahl anstreben, bekam aber vor Abgabeschluß drei Listen eingereicht. Auf der Personenwahlliste befanden sich bereits ca. 30 Einzelpersonen. Nach der Abgabe der Listen wurde nach Gründen für die Ungültigkeit gesucht und scheinbar auch gefunden (unheilbar ungültig § 8 Abs. 1 WO). Dann hat der Wahlvorstand die Person, die eine eigene Liste hatte gefragt, ob sie nicht mit auf die Personenwahlliste möchte, wonach diese Person zustimmte. Auch die Personen der zweiten Liste wurden gefragt, ob sie mit auf die Personenwahlliste möchten. Nur die Bewerber der ersten Liste wurden "ausgeblendet"