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Ungültige Vorschlagsliste

Y
yellow
Jan 2019 bearbeitet

der wahlvostand hat von 3 eingereichten Listen zwei für ungültig erklärt, auf der dritten war nur 1 person, die dann mit in die Liste der Personenwahl genommen wurde. die Personen der zweiten Liste wurden nach Abgabeschluß gefragt, ob sie auch auf die Personenwahlliste möchten. Den Personen der ersten Liste wurde gesagt, es sei alles gelaufen und sie hätten Pech gehabt, könnten sich bei der nächsten Wahl aufstellen lassen. Das riecht nach persönlichen Animositäten. Was kann man tun, wenn man auf der ersten Liste stand ? Der "alte BR" wollte unbedingt eine Pesonenwahl anstreben, bekam aber vor Abgabeschluß drei Listen eingereicht. Auf der Personenwahlliste befanden sich bereits ca. 30 Einzelpersonen. Nach der Abgabe der Listen wurde nach Gründen für die Ungültigkeit gesucht und scheinbar auch gefunden (unheilbar ungültig § 8 Abs. 1 WO). Dann hat der Wahlvorstand die Person, die eine eigene Liste hatte gefragt, ob sie nicht mit auf die Personenwahlliste möchte, wonach diese Person zustimmte. Auch die Personen der zweiten Liste wurden gefragt, ob sie mit auf die Personenwahlliste möchten. Nur die Bewerber der ersten Liste wurden "ausgeblendet"

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Community-Antworten (4)

T
Tanzbär

25.03.2010 um 19:55 Uhr

Wo kommt denn plötzlich die Liste der Personenwahl her? Also gab es doch 4 Listen, 2 ungültige. eine "gültige" und eine ? mit mehreren Personen. Somit bleiben 2 Listen und es ist Listenwahl.

Wieso wurden überhaupt zwei Listen als ungültig gezeichnet? Und wenn man jetzt immer noch Listen "aufstellt", dann sind scheinbar die Termine noch nicht verstrichen, dann macht doch eine neue, diesmal gültige. Es gibt hier massig Ungereimtheiten.

N
nicoline

25.03.2010 um 21:02 Uhr

yellow, von 3 eingereichten Listen zwei für ungültig erklärt ist bekannt, warum?

WO BetrVG § 6 Vorschlagslisten

(6) Eine Verbindung von Vorschlagslisten ist unzulässig.

Eine Verbindung von Wahlvorschlagslisten ist unzulässig. Es dürfen also nicht verschiedene Wahlvorschläge miteinander verbunden werden, um eine einheitliche Liste zu erreichen.

Bei Euch läuft augenscheinlich soviel gegen das Gesetz, dass es einem den Atem verschlägt!

P
Putzer

25.03.2010 um 21:40 Uhr

yellow, wenn man das liest, fragt man sich schon ist dieser WV überhabt tragbar oder haben die ein Seminar zur Vorbereitung der Wahlen besucht? Nach den was du schreibst, sind euere Wahlen ja ein, auf bayrisch gesagt ein Saustall! - Leicht anfechtbar -

Putzer

D
duundich

25.03.2010 um 23:30 Uhr

Hallo yellow, nach deinem Bericht frage Ich mich ob bei euch das BetrVG bekannt ist! Ein Antrag vor dem Arbeitsgericht von 3 Wahlberechtigten, der Gewerkschaft oder vom Arbeitgeber und Ihr fangt mit der BR-Wahl neu an. Gruß duundich

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