Kann man Azubis in anderen GmbH aubilden und welcher BR ist dann zuständig?
Hallo, wie ich vor einiger Zeit schon berichtete sind wir ein Konzern mit 5 GmbH. Aus diesem Grund dürfen wir keinen GBR bilden. Wir haben aber einen KBR gegründet. Nun hat die Konzernleitung folgendes vor. Alle neuen Azubi sollen ihre Einstellungsverträge in GmbH 1 bekommen. Ausgebildet sollen sie aber in den jeweiligen GmbH werden. Also nicht einen Tag in GmbH 1. Nun meine Frage. Welche BR sind für die Einstellung und anschl. für die Azubi zuständig? Eine Gmbh hat keinen BR. Wer ist für die Azubi in dieser GmbH zuständig? Geht das überhaupt so einfach? Gruß Uller
Community-Antworten (1)
26.03.2012 um 17:47 Uhr
Maßgeblich ist beknntlich nicht der Vertrag, sondern die Eingliederung in den Betrieb, indem die Azubis zunächst ihre Lehre beginnen.
Da hier aber ein übergreifendes Ausbildungskonzept entstehen soll, wäre dies zunächst auch eine Frage, die sich der KBR annehmen könnte (§ 58 BetrVG). Schließlich muss ja auch geklärt werden, welcher Azubi in welchem Betrieb u.s.w. tätig wird. Denkbar wäre eine KBV zum Thema Ausbildung, die die Abläufe regelt..
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