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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

1 oder 2 Betriebsraete?

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Frpahu
Nov 2016 bearbeitet

2 Betriebe an einem Standort. Die Frage, ob man einen oder zwei Betriebsraete waehlen soll. Wie sieht die rechtliche Lage aus?

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Community-Antworten (10)

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Peanuts

25.03.2012 um 17:05 Uhr

Siehe §§ 1, 3, 4 BetrVG

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Frpahu

25.03.2012 um 17:26 Uhr

Danke erstmal, Problem trotzdem, weil ein Teil des Gremiums meint, dass wir durch die 2 Standorte an einem Ort trotzdem 2 Betriebsraete waehlen sollten, obwohl wir ein Betrieb sind. Wahlanfechtungsmoeglichkeit wird es voraussichtlich sowieso geben

P
Peanuts

25.03.2012 um 17:31 Uhr

Warum stellt sich die Frage zum jetzigen Zeitpunkt?

Ich bin nicht davon ausgegangen, dass es bereits einen BR gibt. Wurde der bislang nur in einem Betrieb gewählt?

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gironimo

25.03.2012 um 17:44 Uhr

Ein Betrieb mit zwei Standorten? Das zielt auf .... raümlich weit entfernt.... des § 4 BetrVG.

Und da kann man trefflich streiten. Wie weit ist es denn von A nach B

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Frpahu

25.03.2012 um 18:03 Uhr

Ausserordentliche BR-Wahl, Entfernung nur 7km der beiden Standorte

W
wahlvst

25.03.2012 um 19:34 Uhr

Sind es zwei eigenständige Betriebe? Also jeder Betrieb eine GF/GL?

Wenn JA, dann sind beide jeweils alleine BR-/Wahlberechtigt.

Haben wir auch so seit viele Jahren, sogar 4 BR in einer Stadt, da 4 eigenständige Betriebe mit jeweils eigener GF/GL

F
Frpahu

25.03.2012 um 22:53 Uhr

Sind zwar eigenstaendig aber durch BV's miteinander verbunden durch Mitarbeiterverschiebungen. Die Firmierung ist aber ein Betrieb aber zwei Betriebsleiter

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gironimo

26.03.2012 um 11:08 Uhr

Für meinen Geschmack wird viel zu oft auf unterschiedliche Betriebe mit mehreren BR's erkannt.(Ob das Sinn macht, kommt natürlich auf die jeweiligen Umstände an)

Das BetrVG ist ja außerdem in den Betriebsstrukturen recht flexibel und läßt per TV oder BV auch "andere" Strukturen zu.

Ich würde das an Eurer Stelle erst einmal gelassen sehen. Wenn der Wahlvortand von einem Betrieb ausgegangen ist, wird so gewählt. Wenn dann jemand eine Wahlanfechtung macht, wird man sehen, wie das Gericht die Sache sieht. Schlimmstenfalls wird eben neu gewählt.

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Frpahu

26.03.2012 um 11:18 Uhr

Moin, Danke das bestaetigt erst einmal meine Theorie. Dann werden wir dies auch so machen.

B
Betriebsrätin

26.03.2012 um 14:30 Uhr

Ein BR für mehrere Betriebe ist zwar gem. BV oder in tartifierten Unternehmen NUR mit TV möglich. Es ist aber i.d.R. für die BR und damit für die AN die schlechtere Lösung. Auch weil es weniger BRM sind welche sich für die AN eninsetzen können. Man kann auch schlechter auf die jeweiliegn Besonderheiten der Betriebe eingehen. Also öfters Kompromisse

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