Gbr gründen bei Gmbh & Co. KG
Hallo, wir sind ein Unternehmen mit 8 Betrieben Deutschlandweit. Wir haben in 3Betrieben BR's. Wir wollten nun einen GBR gründen. Davon hat man uns beim Seminar abgeraten, da wir eine GmbH & Co.KG sind. Es sind 7 Betriebe inclusive der Mutter alle GmbH & Co.KG. Ausser ein Werk dass heisst einfach nur Werk Süd. . Wo die 3 BR's existieren sind die gleichen Rechtsträger (GmbH & Co.KG). Nun meine Frage. Liege ich richtig, wenn ich sage, wir dürfen doch einen GBR gründen, da alle Betriebe eine GmbH &CO.KG als Rechtsträger haben? Wer kann mir da rechtssicher weiterhelfen? Danke schon mal im vorraus.
Gruß Andys
Community-Antworten (6)
25.03.2012 um 13:54 Uhr
"Liege ich richtig, wenn ich sage, wir dürfen doch einen GBR gründen, da alle Betriebe eine GmbH &CO.KG als Rechtsträger haben? "
Allein die Fragestellung ist schon mal prinzipiell falsch. Ein GBR ist keine freiwillige Einrichtung, sondern ein MUSS, so die entsprechenden Vorraussetzungen gem. §47 BetrVG vorliegen.
Entweder seid ihr ein gemeinsames Unternehmen oder nicht, das ist zu prüfen. Ihr solltet Euch zunächst mal mit Kommentierungen zum §47 BetrVG beschäftigen. Jede Kommentierung geht auch speziell auf die GmbH & Co. KG ein.
"Wer kann mir da rechtssicher weiterhelfen? "
Ausschließlich ein Anwalt oder das Arbeitsgericht
25.03.2012 um 13:55 Uhr
Andys Bei der Konstellation dürfte es auch einen GBR geben. Der größte BR lädt zu einer konstituierenden Sitzung des GBR ein, die einzelnen BR entsenden ihre ernannten GBR- Vertreter und los geht es.
25.03.2012 um 16:09 Uhr
"Bei der Konstellation dürfte es auch einen GBR geben. "
Diese Antwort ist mit Vorsicht zu genießen. Dem SV ist nicht in aller Klarheit zu entnehmen, dass es sich nicht um jeweils eigenständige GmBHs & Co. KGs handelt ...
Ich sach nur OBI und Stuttgarter Arbeitsgericht ...
26.03.2012 um 04:28 Uhr
Ein Fachanwalt oder die GEW könnte helfen zu prüfen ob die Voraussetzungen für einen GBR oder nur einen KBR vorhanden sind. Vorab kann man sich mit § 18 Aktiengesetz beschäftigen.
26.03.2012 um 08:53 Uhr
Ich kann mich nur peanuts und rainerw anschließen. Die Gesellschaftsform alleine sagt nichts aus. Wir haben über uns eine Konsolidierungsgesellschaft "GmbH & Co. KG" und darunter gibt es eine zweite Firma wie wir auch "GmbH & Co. KG". Wir haben sogar die gleichen Geschäftsführer, aber trotzdem können wir keinen KBR gründen. Wir haben alles schon abgescheckt GEW und Fachanwalt. Es ist kein KBR bzw. GBR möglich, weil es nicht die "passenden" Verträge zur Beherrschung gibt!
Die GmbH & Co. KG ist ein Konstrukt zur Haftungsbeschränkung. Hier ist der Vollhafter in der Komanditgesellschafter die GmbH & Co. (also auch nur ein Teilhafter!)
26.03.2012 um 09:12 Uhr
@Lexipedia Aber Ihr könnt NICHT deswegen keinen KBR/GBR gründen, weil ihr eine GmbH&Co KG seid, sondern weil ihr nicht zusammengehört. Der GF ist halt GF von verschiedenen Firmen und eben kein Konzern!
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