Erstellt am 25.03.2012 um 11:54 Uhr von peanuts
"Liege ich richtig, wenn ich sage, wir dürfen doch einen GBR gründen, da alle Betriebe eine GmbH &CO.KG als Rechtsträger haben? "
Allein die Fragestellung ist schon mal prinzipiell falsch. Ein GBR ist keine freiwillige Einrichtung, sondern ein MUSS, so die entsprechenden Vorraussetzungen gem. §47 BetrVG vorliegen.
Entweder seid ihr ein gemeinsames Unternehmen oder nicht, das ist zu prüfen. Ihr solltet Euch zunächst mal mit Kommentierungen zum §47 BetrVG beschäftigen. Jede Kommentierung geht auch speziell auf die GmbH & Co. KG ein.
"Wer kann mir da rechtssicher weiterhelfen? "
Ausschließlich ein Anwalt oder das Arbeitsgericht
Erstellt am 25.03.2012 um 11:55 Uhr von DerAlteHeini
Andys
Bei der Konstellation dürfte es auch einen GBR geben. Der größte BR lädt zu einer konstituierenden Sitzung des GBR ein, die einzelnen BR entsenden ihre ernannten GBR- Vertreter und los geht es.
Erstellt am 25.03.2012 um 14:09 Uhr von peanuts
"Bei der Konstellation dürfte es auch einen GBR geben. "
Diese Antwort ist mit Vorsicht zu genießen. Dem SV ist nicht in aller Klarheit zu entnehmen, dass es sich nicht um jeweils eigenständige GmBHs & Co. KGs handelt ...
Ich sach nur OBI und Stuttgarter Arbeitsgericht ...
Erstellt am 26.03.2012 um 02:28 Uhr von rainerw
Ein Fachanwalt oder die GEW könnte helfen zu prüfen ob die Voraussetzungen für einen GBR oder nur einen KBR vorhanden sind. Vorab kann man sich mit § 18 Aktiengesetz beschäftigen.
Erstellt am 26.03.2012 um 06:53 Uhr von Lexipeda
Ich kann mich nur peanuts und rainerw anschließen. Die Gesellschaftsform alleine sagt nichts aus. Wir haben über uns eine Konsolidierungsgesellschaft "GmbH & Co. KG" und darunter gibt es eine zweite Firma wie wir auch "GmbH & Co. KG". Wir haben sogar die gleichen Geschäftsführer, aber trotzdem können wir keinen KBR gründen. Wir haben alles schon abgescheckt GEW und Fachanwalt. Es ist kein KBR bzw. GBR möglich, weil es nicht die "passenden" Verträge zur Beherrschung gibt!
Die GmbH & Co. KG ist ein Konstrukt zur Haftungsbeschränkung. Hier ist der Vollhafter in der Komanditgesellschafter die GmbH & Co. (also auch nur ein Teilhafter!)
Erstellt am 26.03.2012 um 07:12 Uhr von Kölner
@Lexipedia
Aber Ihr könnt NICHT deswegen keinen KBR/GBR gründen, weil ihr eine GmbH&Co KG seid, sondern weil ihr nicht zusammengehört. Der GF ist halt GF von verschiedenen Firmen und eben kein Konzern!